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Das Zuger Kantonsspital.
Legende: Der Mann wurde wegen seines geschwächten Zustands im Februar ins Zuger Kantonsspital in Baar verlegt. Zuger Kantonsspital AG
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Schweiz Häftling stirbt in Baar nach Hungerstreik

In Baar ist ein 32jähriger Mann in Haft wegen einem Hungerstreik verstorben. Eine künstliche Ernährung hatte er ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Versuche, ihn zum Essen zu bewegen, waren nach Darstellung der Behörden vergeblich. Der Schweizer hatte gegen eine therapeutische Massnahme protestiert.

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«Selbstbestimmungsrecht gilt»
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 17.04.2013.
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Ein Häftling ist nach einem Hungerstreik im Kantonsspital Baar (ZG) verstorben.

Laut der Zuger Sicherheitsdirektion hatte sich der 32jährige Schweizer «bei voller Urteilsfähigkeit dafür entschieden, auf die Nahrungsaufnahme zu verzichten». Toni Amrein, Leiter Vollzugs- und Bewährungsdienst Kanton Zug, ergänzt im Regionaljournal Zentralschweiz, dass der Häftling eine Patientenverfügung hatte. «Somit gilt das Selbstbestimmungsrecht, das jede Person in der Schweiz hat.»

In der Mitteilung der Behörde heisst es weiter, dass der Häftling mit dem Hungerstreik seine Freilassung aus dem Massnahmenvollzug erreichen wollen. Der Mann befand sich seit 2009 im Strafvollzug. Er war vom Gericht wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben zu Haft und einer stationären Therapie verurteilt worden.

Behörden hatten keinen Spielraum

Die Behörden seien gesetzlich verpflichtet, rechtskräftige Urteile zu vollziehen, schreibt die Sicherheitsdirektion. Es habe keinen Spielraum gegeben, auf die Forderung des Mannes einzugehen, zumal dieser eine Gefahr für Dritte gewesen sei.

Nachdem die Behörden den Häftling mehrmals auf die rechtliche Situation aufmerksam gemacht hatten, trat der Mann im Januar in den Hungerstreik. Ende Februar war er so geschwächt, dass er ins Kantonsspital verlegt wurde. Versuche, ihn wieder zum Essen zu motivieren, seien vergeblich gewesen, sagt Toni Amrein. Eine Zwangsernährung wäre nicht in Frage gekommen. Im Kanton Zug sei dies verboten, erläutert Amrein.

Fall Rappaz

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Während im Kanton Zug der verstorbene Häftling die Zwangsernährung verweigern konnte, hielt der Kanton Wallis an der Zwangsernährung des Hanfbauern Bernard Rappaz fest. Rappaz zog deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg – blitzte jedoch ab. Die Begründung: Die Zwangsernährung sei medizinisch notwendig gewesen.

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