- In den Kantonen werden mehr Gesuche für einen Waffenschein gestellt.
- Bei den Pfeffersprays wird auch eine Zunahme der Verkäufe registriert
- Schreckschusspistolen werden nicht so oft gekauft, denn sie gelten als Waffen.
- Aber: Das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ist in allen Fällen für Privatpersonen praktisch ausgeschlossen.
In mehreren Kantonen stellen die Behörden einen Anstieg von Gesuchen für einen Waffenschein fest. Dies berichtet die «Rundschau». Grund dafür seien die steigende Angst vor Terroranschlägen und Einbrüchen. Offenbar besteht in der Bevölkerung ein Bedürfnis, sich zu bewaffnen.
Doch wie ist es bei den Waffen, für die kein Waffenerwerbsschein benötigt wird? Steigen die Verkaufszahlen auch bei den Schreckschusswaffen und bei den Pfeffersprays? SRF News hat nachgefragt.
Pfeffersprays werden von Frauen gekauft
Der Geschäftsinhaber von Swiss Firearms in Zürich, Hans Hofmann, stellt eine Zunahme beim Pfefferspray-Verkauf fest. Dies sei auch verständlich: «Die Pfeffersprays sind nicht tödlich und eine effektive und humane Art einen Aggressor zu stoppen.» Zudem würde man dem Angreifer einen Denkzettel verpassen, den er nicht so schnell vergisst.
Vermehrte Pfefferspray-Verkäufe stellt auch der Präsident des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverbandes SBV, Daniel Wyss, fest, auch wenn es bei ihm persönlich im Geschäft eher ein «Auf und Ab» der Verkäufe sei. Dies sei daran geschuldet, dass sein Geschäft eher auf die ländliche Kundschaft ausgerichtet ist.
Die Zunahme ist auch damit verbunden, dass Pfeffersprays im Gegensatz zu vielen EU-Ländern innerhalb der Schweizer Gesetzgebung keine Waffe sind. Vor allem Frauen sind Käufer solcher Sprays, aber Wyss stellt auch fest, dass Behörden und Gemeinden Pfeffersprays für ihre Angestellten erwerben.
Beide Büchsenmacher betonen aber: Die Pfeffersprays sind kein Spielzeug und das Tragen sowie der Erwerb dieser Sprays ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
Bürokratie bei Schreckschusswaffen
Weniger verkauft werden laut Hofmann Schreckschusswaffen, weil sie entweder als Waffe oder sogar als Feuerwaffe gelten. Sofern die Waffen eine Abschussvorrichtung für Leucht- oder Knallmunition besitzen, sind sie Feuerwaffen und deren Besitz muss somit dem Waffenbüro gemeldet werden. Daher sei die Hürde zum Kauf zumindest gleich hoch wie bei den waffenscheinpflichtigen Waffen.
Hofmann macht bei seinen Kundengesprächen darauf aufmerksam, dass Schreckschusspistolen gefährliche Waffen seien. Dies weil der Besitzer solcher Waffen in falscher Sicherheit gewiegt wird, ergänzt Wyss. Ein Angreifer erkennt nicht auf Anhieb, dass sein Gegenüber eine Schreckschusspistole auf ihn richtet und so ist die Hemmschwelle zum Abdrücken bedeutend tiefer.
Zudem: Wie jede Waffe dürfen auch Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit nicht getragen werden. Dafür braucht es einen Waffentragschein, der bedeutend schwieriger zu bekommen ist, als ein Waffenerwerbsschein. «Als Privatperson ist es praktisch ausgeschlossen, einen solchen Schein zu Selbstverteidigungszwecken zu bekommen», betont der SBV-Präsident.