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Schweiz Internet-Pranger bereitet dem Datenschützer Bauchschmerzen

Der Internetpranger wird immer beliebter. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür zeigt sich besorgt: In der Regel würden bei solchen Prangern die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt.

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Thür zieht Bilanz über 20 Jahre Datenschutz
Aus News-Clip vom 01.07.2013.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 2 Sekunden.

Einmal sind es Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, ein anderes Mal Behördenmitglieder, die nicht im Sinne eines Bürgers entscheiden: Im Internet tauchen immer häufiger schwarze Listen auf. Nicht selten finden sich darauf auch Adressen und Fotos der betroffenen Personen.

Dieser schwere Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der mit dem Pranger einhergehe, könne in der Regel nicht gerechtfertigt werden. Dies schreibt der Datenschützer Hanspeter Thür in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht.

Bedenkliche Videoüberwachung

Im Bericht, der die Zeitspanne vom April 2012 bis März 2013 abdeckt, macht Thür auf eine weitere «höchst bedenkliche» Entwicklung aufmerksam: Die Videoüberwachung von Umkleidekabinen oder Toiletten durch die Betreiber von Freizeitanlagen. Mit diesem Vorgehen werde in die Intimsphäre der betroffenen Personen eingegriffen.

Entwicklung revolutionierte sich

In seiner Bilanz zu seiner 20-jährigen Tätigkeit betonte er, dass die technische Entwicklung unglaublich sei. «Vor 20 Jahren hat man sich nicht vorstellen können, wohin die Reise geht. In der Zwischenzeit hat sich die Entwicklung in wenigen Jahren revolutioniert», sagte Thür zu SRF News Online. Stichworte seien, das Internet, riesige Datenbestände und kleine Geräte. Heute könnten Millionen von Daten analysiert werden. Innert kürzester Zeit.

Zur momentanen Empörung, dass die USA millionenfach Daten sammle, meinte Thür, dass man wissen müsse, welche Gefahrenpotenziale in jedem technischen Gerät seien. Der totale Überwachungsstaat sei potenziell möglich. Es sei aber eine gesellschaftliche Debatte nötig, in der es um die Frage gehe, wie weit der Staat gehen darf.

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