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Urteil Bundesgericht IS-Unterstützer bleibt in Sicherheitshaft

Der Iraker mit Kontakt zur Terrormiliz IS kommt nicht frei – wegen Fluchtgefahr. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann ist bereits im März 2016 vom Bundesstrafgericht wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und Verstössen gegen das Ausländergesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht an, dass der Iraker weiterhin in Sicherheitshaft bleibt.
  • Ihm und den drei Mitangeklagten wurden Kontakte zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vorgeworfen. Sie sollen illegale Aktionen gegen Personen und Objekte geplant haben, möglicherweise sogar einen Terroranschlag.
  • Der Iraker hat gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Dieses hat die Sicherheitshaft nun bestätigt – wegen Fluchtgefahr.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Irakers abgewiesen, weil es wie die Vorinstanz von Fluchtgefahr ausgeht. Dieses hatte entschieden, dass der Mann zur Sicherung des Strafvollzugs in Sicherheitshaft bleiben müsse. Die Sicherheitshaft ist unterdessen zwei Mal verlängert worden.

Das Bundesgericht bestätigt, dass ausreichende und konkrete Indizien für eine mögliche Flucht bestünden und damit von Fluchtgefahr ausgegangen werden müsse. Wie das Bundesgericht festhält, hat die Vorinstanz zurecht darauf abgestellt, dass eine empfindliche Freiheitsstrafe drohe, der Iraker Kontakte zu Schleusern habe und in der Schweiz nicht integriert sei.

Urteil über Haftlänge ist noch hängig

Zudem sei die Sicherheitshaft nach wie vor verhältnismässig, da die Dauer von bisheriger Untersuchungs- und Sicherheitshaft noch nicht in die Nähe der zu erwartenden Freiheitsstrafe gerückt sei. Der Iraker befindet sich seit Frühling 2014 in Haft.

Das Urteil des Bundesstrafgerichts hinsichtlich der Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten ist derzeit vor dem Bundesgericht hängig.

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