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Bei rückfälligen Gewalttätern soll der Staat haften
Aus 10 vor 10 vom 18.11.2014.
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Schweiz Kantone sollen für rückfällige Gewalttäter haften

Erfolg für Natalie Rickli: Nach der Rechtskommission des Nationalrates hat nun auch jene des Ständerates ihrer parlamentarischen Initiative zugestimmt. Sie verlangt, dass die Kantone für Schäden haften, wenn schwere Gewalt- und Sexualstraftäter rückfällig werden.

Bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sollen die Kantone künftig stärker in die Verantwortung gezogen werden: Sie sollen dafür haftbar gemacht werden können, wenn die Straftäter rückfällig werden. Dies hat SVP-Nationalrätin Natalie Rickli in einer parlamentarischen Initiative gefordert. Nach der Rechtskommission des Nationalrates hat nun auch jene des Ständerates den Vorstoss gutgeheissen.

Laut Angaben der Parlamentsdienste fiel der Entscheid aber knapp aus. Mit fünf zu fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen, musste Kommissionspräsident Stefan Engler (CVP) den Stichentscheid geben. Nun ist der Weg frei, damit die Nationalratskommission eine Gesetzesänderung ausarbeiten kann.

Natalie Rickli: «Bessere Entscheide der Behörden»

SVP-Nationalrätin Rickli zeigt sich gegenüber «10vor10» erfreut über die Unterstützung der Kommissionen. Ihr gehe es vor allem darum, die Opfer von Wiederholungstätern besser zu stellen. «Heute schieben sich die zuständigen Richter, Gutachter und Behörden bei Fehlentscheiden immer gegenseitig den Schwarzen Peter zu», sagt Rickli. Niemand wolle die Verantwortung übernehmen.

Dies solle die Staatshaftung, die primär die Kantone betreffe, nun ändern. Einerseits erhofft sich Rickli dadurch moralische und finanzielle Unterstützung für die Opfer. Andererseits sieht sie eine präventive Wirkung: «Es führt zu besseren Entscheiden der Behörden.» Eine individuelle Bestrafung einzelner Richter, Gutachter oder Behördenmitglieder will Rickli aber nicht. «Dies hätte in Bern keine Chance.»

Ständerätin Geraldine Savary hält nicht viel von dem Vorschlag. «Die Folge davon wird nicht das sein, was man sich vorstellt. Dass nämlich die Zahl der Delikte geringer wird. Es wird einzig und allein den Druck auf die Justiz und die Behörden verstärken», sagt sie in der Sendung «10vor10».

Verwahrung als Vorbild

Rickli verlangt eine Vorlage nach dem Vorbild der Regeln bei der Verwahrung: Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass das zuständige Gemeinwesen für den Schaden haftet, wenn eine aus der lebenslänglichen Verwahrung entlassene Person rückfällig wird.

Gemäss der parlamentarischen Initiative soll dies in Zukunft auch dann gelten, wenn eine wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und danach wieder ein solches Verbrechen begeht.

Rickli stellte das Anliegen in einen Zusammenhang mit den Morden an Marie im Kanton Waadt oder Lucie im Kanton Aargau.

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