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Das Rahmenabkommen und staatliche Beihilfen – geht das noch?
Aus 10 vor 10 vom 22.03.2019.
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Kantone und das Rahmenabkommen Staatliche Beihilfen verursachen Bauchschmerzen

Staatsbeihilfen sind der EU ein Dorn im Auge. Mit dem Rahmenabkommen wären kantonale Steuervergünstigungen wohl nicht mehr möglich.

Es war ein grösserer Coup, als der Kanton Bern Mitte Februar die Neuansiedlung des US-Konzerns Wabco in Bern verkünden konnte. Dank Steuervergünstigungen konnte Bern den High-Tech-Konzern mit einem Umsatz von 3,8 Milliarden Dollar zum Umzug seines globalen Sitzes von Brüssel nach Bern bewegen. Das Berner Steuergesetz sieht vor, dass bei Neuansiedlungen maximal zehn Jahre lang die Gewinnsteuern erlassen werden können.

Vergünstigungen sind der EU ein Dorn im Auge

Genau solche Steuervergünstigungen könnten mit Abschluss eines Rahmenabkommens künftig nicht mehr möglich sein, befürchtet Philipp Zurkinden, Experte für EU-Wettbewerbsrecht. Aus Sicht der EU können «solche finanziellen Vergünstigungen den Wettbewerb beeinträchtigen». Das sei der EU ein Dorn im Auge, sagt Zurkinden.

Der Professor für Wettbewerbsrecht an der Uni Basel hat für die Wirtschaftskommission des Nationalrates vor kurzem ein Gutachten verfasst. Dieses kommt zum Schluss: Mit Abschluss des Rahmenabkommens könnten ganz viele staatlichen Beihilfen, wie sie die Schweiz kennt, unter Druck geraten – gar alle Beihilfen im gesamten Warenhandel Schweiz-EU, der heute im Freihandelsabkommen von 1972 geregelt ist.

EU dehnt Begriff der Beihilfe immer weiter aus

Zurkinden sagt, dass die EU seit Abschluss des Freihandelsabkommen mit der Schweiz 1972 den Begriff der Beihilfe kontinuierlich erweitert habe. Insbesondere habe sie steuerliche Vergünstigungen an Unternehmen als Beihilfe qualifiziert.

Mit Staatsbeihilfen kann man Standortnachteile kompensieren. Darum ist das für die Schweiz eben schon ein wichtiges Thema.
Autor: Benedikt Würth Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen

Damit noch nicht genug: Schlösse die Schweiz auf Grundlage des neuen Rahmenabkommens etwa ein Strom- oder Dienstleistungsabkommen ab, kämen gar noch mehr staatliche Unterstützungsmassnahmen ins Visier der EU-Beihilfe-Kontrolle. Etwa

  • die aktuellen Investitionsbeiträge für die Wasserkraft über insgesamt 140 Millionen Franken,
  • gewisse Staatsgarantien für Kantonalbanken,
  • oder Tourismusförderungsmassnahmen wie zum Beispiel den geplanten Ausbau der Jungfraubahnen.

Staatliche Beihilfen wichtiger als Lohnschutz?

Für Benedikt Würth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, müssen Wirtschaftsförderungsmassnahmen und Steuererleichterungen wie im Fall Wabco weiterhin möglich sein. In der neuen Regionalpolitik (NRP) seien solche Instrumente wichtig für «Unternehmen in wirtschaftlich schwachen Gegenden». «So kann man Standortnachteile kompensieren. Darum ist das für die Schweiz eben schon ein wichtiges Thema», sagt Würth.

Bei der Konsultation des Bundesrates mit den Parteien zum Rahmenabkommen letzte Woche gaben die «Staatsbeihilfen» zu reden. Das Thema wurde lange wenig beachtet. Unterdessen gilt es bei Juristen und bürgerlichen Politiker wichtiger als die offenen Fragen zum Lohnschutz.

Ausnahmekatalog zu den Staatsbeihilfen

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Um den Bedenken der Kantone Rechnung zu tragen, schlägt Philipp Zurkinden vor, der Bundesrat solle der EU jetzt einen Ausnahmekatalog zu den Staatsbeihilfen einreichen. Der Berner Jurist, der auch die Kantone berät, sieht Präzisionsbedarf in zwei Bereichen:

  • Föderalismus: Die Kantone dürfen weiterhin Steuervergünstigungen und Wirtschaftsförderung gewähren.
  • Wasserkraft: Die Unterstützung der für die Schweiz zentralen Wasserkraft ist vom Beihilfe-Verbot ausgenommen.

«Präzisierungen müssten möglich sein»

So etwas fehle im jetzigen Entwurf. Darum erachtet er aus juristischer Sicht das Rahmenabkommen im Bereich Beihilfen für verbesserungsfähig. Präzisierungen mit Brüssel «müssten möglich sein», glaubt Zurkinden.

Genau von solchen Präzisierungen im Bereich Staatsbeihilfen dürfte ein «Ja» oder «Nein» der Kantone zum Rahmenabkommen abhängen. Nach der Konsultation mit dem Bundesrat wird die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 29. März ihre Position zum «InstA» festlegen.

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