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Gefährliche Nanopartikel in Lebensmitteln
Aus Kassensturz vom 03.12.2019.
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 26 Sekunden.
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«Kassensturz»-Test Unnötiges Gesundheitsrisiko in bunten Süssigkeiten

  • Mit Titandioxid machen Hersteller weisse Lebensmittel weisser und farbige leuchtender.
  • Meist enthalten solche Lebensmittel auch Titandioxid in Nanogrösse.
  • Es gibt erste Hinweise darauf, dass Titandioxid in dieser Form krebserregend sein könnte. Frankreich verbietet den Glanz- und Farbstoff nun.
  • «Kassensturz» hat acht Produkte gestestet, die Titandioxid enthalten. Sämtliche enthalten diesen Zusatzstoff in Nanogrösse.

Titandioxid ist ultraweiss, kann Licht streuen und ist UV-beständig. In Farben, Kunststoffen und Baumaterialien steckt dieser Stoff schon seit rund hundert Jahren. Seit den 1990er-Jahren ist es möglich, Titandioxid in Form von Nanopartikeln einzusetzen.

Testtabellen

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Hier geht's zu den detaillierten Testresultaten.

Nur fürs schöne Aussehen

In Nanogrösse – gemäss Definition unter 100 Nanometer – haben sie andere Eigenschaften und Auswirkungen als grössere Teilchen der gleichen Substanz. Das macht sie attraktiv als Zusatzstoff.

In Form dieser grösseren Makroteilchen gilt Titandioxid als gesundheitlich unbedenklich, deshalb ist es als Zusatzstoff in Lebensmitteln zugelassen. Ob das auch für Titandioxid in Nanoform gilt, ist aber unklar. Die Forschung nach gesundheitlichen Risiken von Titandioxid-Nanopartikeln steckt aber noch in den Kinderschuhen.

Nanometer

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Ein Nanometer ist ein Milliardstel Meter. Zum Vergleich: Das Grössenverhältnis von einem Nanometer zu einer Orange entspricht dem Verhältnis dieser Orange zur ganzen Erdkugel.

«Nanopartikel können in Zellen eintreten, sogar von Zellen aufgenommen werden», sagt Hanspeter Nägeli, Toxikologie-Professor und Institutsleiter an der Universität Zürich. Seit Jahren erforscht er die Wirkung von Stoffen in Nanogrösse, darunter auch Titandioxid. Forschungen zeigten, dass die winzigen Teilchen unter gewissen Umständen Entzündungen auslösen, sagt Toxikologe Nägeli.

Nano-Titandioxid Stimorol, V6 und M&M's

«Wir haben den Verdacht, dass Titandioxid ein Faktor bei chronischen Darmentzündungen sind, die vor allem in unseren Gesellschaften zunehmen als Krankheit», warnt er. Das ist gravierend. Denn laut Nägeli ist klar, «dass chronische Entzündungen auch ein Risikofaktor für Krebs sein können.»

So wurde getestet

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Die welsche TV-Konsumentensendung «A bon Entendeur» hat acht Produkte ausgewählt, die laut deklarierter Zusammensetzung Titanoxid enthalten. Darunter sind Lebensmittel, Zahnpasten und ein Nahrungsergänzungsmittel. Das spezialisierte französische Laboratoire National de Métrologie hat untersucht, wie gross der Anteil an Nanoteilchen im Titandioxid dieser Produkte ist. Dazu extrahierte das Labor das Titandioxid aus den Proben, mass die Partikel unter dem Elektronenmikroskop aus und zählte die Teilchen, die kleiner sind als 100 Nanometer. Daraus errechnet sich der Anteil Nanopartikel.

Der Test von «Kassensturz» und «A bon Entendeur» zeigt nun aber, dass Titanoxid in allen acht untersuchten Produkten auch als Nanopartikel enthalten sind: in Pralinés, in «Saure Glühwürmchen», «M&M’s», «Doppelherz aktiv Glucosamin» und die Kaugummi-Marken V6 und Stimorol. Nicht besser sieht es mit den Zahnpasten Sensodyne rapid und Odol-Med 3 aus.

ABE: Unnötige Nanopartikel

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Die Westschweizer Konsumentensendung «A bon entendeur» (ABE) hat Lebensmittel und Zahnpasten auf Titandioxid und Siliziumdioxid in Nanogrösse untersucht. Den ganzen Test finden Sie hier.

Frankreich verbietet Titandioxid

Die Auswirkungen der winzigen Titandioxid-Partikel auf die menschliche Gesundheit sind nicht geklärt. Ein Gesundheitsrisiko kann also derzeit nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist in Frankreich ab 2020 Titandioxid in Lebensmitteln für ein Jahr verboten.

In der Schweiz bleibt es weiterhin zugelassen. Wer diesen Stoff meiden möchte, findet ihn auf der Zutatenliste meist als Farbstoff E171 deklariert.

Alle Tests

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Alle Tests, Degustationen und Testsieger von «Kassensturz» auf «Tests» oder von A bis Z.

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