Zum Inhalt springen

Header

Video
Nationalrat diskutiert über Experimentier-Artikel
Aus Tagesschau vom 10.12.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.
Inhalt

Liberale Cannabis-Politik Der heutige Entscheid ist keine Revolution

Artikel 8a «Pilotversuche»: Ein Einschub in ein bestehendes Gesetz. Er ermöglicht befristeten und streng reglementierten Cannabiskonsum in einzelnen Städten – zu wissenschaftlichen Zwecken. Ein Einschub, der im Parlament hitzige Debatten auslöste.

Politik einer Prüfung unterziehen

Ein Vorgeschmack auf das, was noch kommen könnte: Der Bundesrat erarbeitet momentan einen Bericht über die Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik. Er will die bestehende Politik unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen insbesondere im Bereich Cannabis einer Prüfung unterziehen. Und wird dabei auch Modelle wie jene von Portugal oder Kanada unter die Lupe nehmen. Diese Staaten haben den Cannabiskonsum entkriminalisiert.

Betäubungsmittelgesetz nicht zeitgemäss

Zudem stützt sich der Bundesrat auf Expertenberichte. Darunter einen Bericht der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen. Dieser empfiehlt, das Betäubungsmittelgesetz umfassend zu revidieren oder gar aufzuheben. Es sei nicht mehr zeitgemäss: Die Abstinenz als oberstes Ziel habe ausgedient, denn Drogenkonsum sei eine Realität, daran ändere das Verbot nichts. In der Schweiz konsumieren beispielsweise rund 200'000 Menschen regelmässig Cannabis. Die Stossrichtung der Kommission ist klar. Sie fordert nicht eine reine Legalisierung, sondern eine Regulierung. Sprich: Cannabis erlauben, begleitet von Massnahmen wie Jugendschutz, Werbeverbot, Qualitätskontrollen und Präventionsprogrammen.

Um überhaupt ein wirksames Regulierungsmodell zu entwickeln, braucht es Forschungsergebnisse. Die wissenschaftlichen Pilotstudien würden solche liefern.

Politischer Fingerzeit an den Bundesrat

Der Bundesrat betont zwar stets, dass die wissenschaftlichen Pilotversuche keinesfalls einen ersten Schritt in Richtung Paradigmenwechsel bei der Drogenpolitik seien. Das allgemeine Verbot gelte weiterhin. Tatsächlich ist der heutige Entscheid des Nationalrats, auf das Geschäft einzutreten, keine Revolution. Aber der Entscheid ist ein politischer Fingerzeig, der bei den zuständigen Bundesstellen mit Interesse zur Kenntnis genommen werden dürfte.

Der Experimentierartikel ist nur ein Einschub in das bestehende Betäubungsmittelgesetz. Vielleicht geht es bald um viel mehr, als um einen zusätzlichen Paragrafen: Um die künftige Ausrichtung der gesamten Schweizer Drogenpolitik.

Rahel Walser

Rahel Walser

Inlandredaktorin, SRF

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Rahel Walser ist Inlandredaktorin für Radio SRF. Zuvor arbeitete sie für das Regionaljournal Basel von Radio SRF.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel