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Sprecher Gesundheitsdirektion BE: «Möglichst rasch alle Lockerungsschritte durchführen»
Aus News-Clip vom 08.02.2022.
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Lockerung der Covid-Massnahmen Mehrheit der Kantone will Maskenpflicht nicht ganz fallen lassen

So viel vorweg: Praktisch alle Kantone wollen die Corona-Massnahmen ad acta legen. Den Lockerungsturbo zünden allerdings nur zwei Regierungen: Geht es nach Glarus und Obwalden, soll der Bundesrat per 17. Februar sämtliche Corona-Regeln streichen. Sie stehen voll und ganz hinter der Variante 1 der Vernehmlassung. Heisst:

  • Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe fällt weg.
  • Die Maskenpflicht im ÖV, in Läden und in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird aufgehoben.
  • Im Privaten gibt es keinerlei Einschränkungen mehr.
  • Grossevents sind nicht mehr bewilligungspflichtig.

Isolation bleibt auch bei vollständiger Öffnung

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Der Bundesrat schlägt «bei einer klar erkennbaren Abnahme» der Fallzahlen und Hospitalisierungen «die zeitgleiche Aufhebung aller Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage» per 17. Februar vor. Ausgenommen von der Aufhebung sind zum einen Meldevorschriften, zum anderen die Isolation: Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, sollen sich laut Bundesrat weiterhin während mindestens fünf Tagen in eine behördlich angeordnete Isolation begeben müssen.

Minderheit will Masken im ÖV und im Spital

Die Mehrheit der übrigen Kantone hält es zwar ebenfalls für angemessen, die Corona-Vorschriften zu lockern. Allerdings mit einer grossen Ausnahme: der Maskenpflicht.

Zu den Kantonen, welche die Maskenpflicht sowohl in Gesundheitseinrichtungen als auch im öffentlichen Verkehr beibehalten wollen, gehören Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Genf, Nidwalden, Schwyz, Tessin und Thurgau. In der Aargauer Stellungnahme heisst es beispielsweise: «Bei einer Immunität der Bevölkerung von 90 Prozent» sei nach Ansicht der Regierung der Zeitpunkt gekommen, «die Aufhebung der meisten Massnahmen zu beschliessen».

Die Regierung im Kanton Waadt macht die Entscheidung für die Variante 1 des Bundesrates von einer günstigen Entwicklung der epidemiologischen Situation und der Lage in den Spitälern abhängig. Die Regierung knüpft die Anwendung von Variante 1 jedoch an zwei Bedingungen. Erstens: Die derzeitige 2G+-Regel muss an den betreffenden Orten durch die 3G-Regel ersetzt werden. Zweitens: Die Maskentragepflicht am Arbeitsplatz soll aufgehoben werden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen jedoch beibehalten werden.

Mehrheit für Maskenpflicht in Zügen und Bussen

Das Gros der Kantone findet: Zumindest im öffentlichen Verkehr soll die Schutzmaske noch nicht verschwinden. Diese Meinung teilen nebst den bereits genannten unter anderem Bern, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Uri und Wallis. Die Zentralschweizer Kantone verweisen auf die nach wie vor hohe Viruszirkulation. Wie die Luzerner Regierung schreibt, soll die Maskenpflicht auch «zum Schutz von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen» zumindest vorläufig beibehalten werden.

In einem Zugwaggon sitzen zwei Frauen mit Schutzmasken.
Legende: Mehrere Regierungen – darunter jene von Luzern, Solothurn, Schaffhausen sowie jene der Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden – sprechen sich dafür aus, im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht noch beizubehalten. Keystone

Für St. Gallen und die weiteren Ostschweizer Kantone steht zudem fest: Da der öffentliche Verkehr «kantonsübergreifend» funktioniert und sich in Zügen und Bussen «viele Menschen auf engen Platzverhältnissen begegnen», werde hier eine nationale Lösung bevorzugt.

Welchen Schutz braucht's für Spitäler und Läden?

Baselland, Graubünden und Zug wünschen, dass der Bundesrat nur noch eine nationale Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen vorsieht.

Mehrere Pflegefachpersonen tragen eine Maske.
Legende: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Baselland, Freiburg, Graubünden, Nidwalden, Schwyz, Tessin, Thurgau und Zug sprechen sich für eine Maskenpflicht im Gesundheitswesen aus. Keystone

Geht es dagegen nach dem Kanton Schaffhausen, soll zumindest «vorübergehend» auch im Detailhandel und in staatlichen Dienstleistungsbetrieben noch eine Maskenpflicht gelten, Bern, Tessin und Wallis unterstützen dies ebenso. Freiburg könnte sich zudem vorstellen, dass auch im Kulturbereich die Maske noch vorgeschrieben wird.

Drei Kantone stehen auf die Bremse

Einzig drei Kantone haben sich in der Vernehmlassung gegen die Aufhebung aller Massnahmen auf einen Schlag ausgesprochen: Basel-Stadt, Jura und Zürich. Der jurassische Gesundheitsdirektor Jacques Gerber rät zur Vorsicht: «Wenn wir in Etappen vorgehen, sehen wir auch besser die Effekte, wie sich die Schritte auf die Spitäler auswirken.» Die langsame Öffnung sähe Folgendes vor:

  • Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen und Kulturbetriebe.
  • Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen.
  • In öffentlich zugänglichen Innenbereichen, am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Verkehr bleibt die Maskenpflicht.
  • Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien fällt weg.
  • 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt.

Vom Kanton Neuenburg liegt noch keine Stellungnahme vor.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 09.02.2022, 12:03 Uhr;

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