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Prozess gegen «Thurgauer Mafia-Zelle» in Italien
Aus HeuteMorgen vom 05.10.2017.
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Mutmassliche 'Ndrangheta-Zelle Schweiz liefert Verdächtige an Italien aus

  • Neun Männer, die im Thurgau eine Zelle der kalabrischen Mafia 'Ndrangehta gebildet haben sollen, werden an Italien ausgeliefert. Das bestätigte das Bundesamt für Justiz gegenüber SRF.
  • Einen Termin will das Bundesamt aus Sicherheitsgründen nicht nennen. Die Auslieferung geschehe aber sicher «demnächst».
  • Den Entscheid, die Männer auszuliefern, fällte das Bundesgericht. Ein Anwalt übt Kritik: Die Rechtslage in Italien sei völlig anders als in der Schweiz.

Vor vier Jahren zeigte die «Tagesschau» Aufnahmen von einem Treffen im Lokal eines Boccia-Clubs in Wängi (TG). Schweizer Ermittler hatten die Bilder mit versteckter Kamera gemacht – veröffentlicht wurden sie von den italienischen Behörden.

Zu sehen ist eine Gruppe von 15 Männern, die offensichtlich über ihre geheime Organisation und über Drogen- und Erpressungs-Geschäfte sprechen. Die mutmasslichen Mafiosi blieben vorerst auf freiem Fuss. Erst als Italien Auslieferungsgesuche stellte, wurden 13 Männer festgenommen.

Kritik an der Auslieferung

Italien wirft den Verdächtigen vor, Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein. Ein Teil von ihnen, wehrte sich bis zu den obersten Richtern gegen die Auslieferung. Die Rechtslage in den beiden Ländern sei unterschiedlich, argumentierten am Ende noch neun der Betroffenen. Das Bundesgericht befand allerdings, diese Unterscheide seien kein Grund, gegen die Auslieferung zu entscheiden.

In der Schweiz wäre das Verfahren zu Ende gegangen, ohne dass es eine Verurteilung gegeben hätte.
Autor: Thomas Stoessel Anwalt

Anders sieht das der Winterthurer Anwalt Thomas Stoessel. Als Mafia-Mitglied gelte man in Italien schneller als in der Schweiz, sagt er: «In der Schweiz wäre das Verfahren zu Ende gegangen, ohne dass es eine Verurteilung gegeben hätte.» Die mutmasslichen Mafiosi würden also für etwas ausgeliefert, das in der Schweiz vielleicht gar nicht strafbar sei. Das widerspreche den Grundsätzen des Auslieferungsverfahrens.

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