Zum Inhalt springen

Header

Video
Hilflose Patientin: Krankenkasse zahlt Folgeoperation nicht
Aus Kassensturz vom 22.10.2019.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 3 Sekunden.
Inhalt

Nach Magenverkleinerung Kasse verweigert Kostenübernahme für Bauchstraffung

Ärzte raten einer Patientin zur Bauchstraffung, wegen kiloweise überdehnter Haut. Ihre Krankenkasse verweigert jedoch dreimal die Kostenübernahme.

Sie wog 165 Kilogramm und realisierte: «Entweder ich ändere mein Leben, oder ich sterbe an meinem Übergewicht.» Jessica S. liess sich deshalb vor sechs Jahren den Magen verkleinern und nahm 80 Kilogramm ab. Zurückgeblieben ist kiloweise überdehnte Haut.

Die Fettschürze am Bauch stört sie bei jeder Bewegung. Immer wieder klemmt sich Jessica S. die Hautlappen in der Jeans ein. Stündlich muss die junge Frau die Hautfalten trocknen und pflegen. Sonst entstehen Pilze oder bakterielle Infekte.

Jessica S. auf dem Hometrainer
Legende: Trotz viel Sport hat sich die überdehnte Haut nicht zurückgebildet. SRF

Ihre behandelnden Ärztinnen am Kantonsspital Aarau halten eine Bauchstraffung «eindeutig» für angezeigt. Die Fettschürze sei «nicht primär ein ästhetisches, sondern ein funktionelles und pflegerisches Problem», schreibt das Spital ihrer Krankenkasse Concordia.

Ausserdem «besteht ein ausgeprägter psychischer Leidensdruck». Seit über einem Jahr ist Jessica S. bereits in psychiatrischer Behandlung. Arbeiten kann die gelernte Pharma-Assistentin derzeit nicht. «Die Fettschürze an meinem Bauch lässt sich nicht aus dem Hirn hauen, die ist da», sagt Jessica S. «Einerseits erhoffe ich mir körperliche Befreiung, dass ich mich besser bewegen kann. Und andererseits hätte ich endlich diese Altlast weg und kann einen Neuanfang machen.»

Entfernung der Haut ist «keine Pflichtleistung»

Jessica S. kann die 15'000 bis 20'000 Franken für den Eingriff nicht selber aufbringen. «Dreimal bat das Kantonsspital Aarau die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten. Dreimal lehnte Concordia ab. Die Entfernung der Fettschürze sei «keine Pflichtleistung», die Fettschürze habe «keinen Krankheitswert».

«Diskriminierung der Adipösen»

Box aufklappen Box zuklappen

5000 Übergewichtige pro Jahr lassen sich den Magen verkleinern. Viele leiden danach unter überschüssiger Haut. «Es gibt Patienten, die haben kleinere Hautfalten, andere leiden unter enormen Mengen an überschüssiger Haut», sagt Professor Ralph Peterli, Präsident der Fachärztegesellschaft für krankhafte Fettleibigkeit. Die Abgrenzung zwischen ästhetischem Problem und einer seelisch oder körperlich krankmachender Fettschürze sei jeweils eigentlich klar. «Doch in diesem Thema geht die Diskriminierung der Adipösen weiter, die Vorurteile ihnen gegenüber sind noch immer gross».

Als rein ästhetisches Problem ist eine Fettschürze tatsächlich kein Grund für eine Kostenübernahme durch die Kasse. «Aber wenn aufgrund der Fettschürze jemand depressiv wird oder unter ständigen Entzündungen leidet, dann entsteht ein Gesundheitsproblem», sagt Ueli Kieser, Lehrbeauftragter für Sozialversicherungsrecht an der Uni St. Gallen. Diese Folgeleiden seien durchaus eine Krankheit. Rechtsexperte Kieser ist deshalb überzeugt: «Concordia muss die Operation vergüten.»

Video
Rechtsexperte Ueli Kieser gibt Tipps, wie man sich wehren kann.
Aus Kassensturz vom 22.10.2019.
abspielen. Laufzeit 33 Sekunden.

Jürg Vontobel, Geschäftsleitungsmitglied von Concordia, hat «sehr grosses Verständnis für die schwierige Situation» der Versicherten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts sei aber sehr streng. Man dürfe nicht einfach Eingriffe vergüten, wenn der sogenannte Pflichtleistungscharakter nicht erfüllt sei.

Die Untersuchung sei aber damit noch nicht abgeschlossen. «Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, dass man noch ein externes Gutachten macht», so Vontobel.

Krankenkasse zeigt sich kulant

Unterdessen hat Concordia aufgrund der «Kassensturz»-Recherchen ein unabhängiges Gutachten zur Fettschürze von Jessica S. erstellen lassen. Trotzdem kommt die Krankenkasse erneut zum Schluss, dass es sich um eine Nichtpflichtleistung handle. Eine Vergütung durch über die Grundversicherung sei nicht möglich.

Concordia macht Jessica S. jedoch ein Angebot: Die Krankenversicherung übernimmt 90 Prozent der Eingriffskosten aus einer hauseigenen Stiftung. Jessica S. fühlt sich befreit «von einer grossen Last».

Video
Studiogespräch mit Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht
Aus Kassensturz vom 22.10.2019.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 31 Sekunden.
Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel