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Das Ohrfeigen-Verbot
Aus 10 vor 10 vom 08.10.2015.
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Schweiz Ohrfeige für Ohrfeigenverbot

Darf man seine Kinder ohrfeigen oder sollte man dafür strafrechtlich belangt werden? Schüler aus Bern finden, Strafe muss sein, und forderten in einer Petition ans Parlament ein Ohrfeigen-Verbot. Doch die löbliche Idee erfuhr jetzt eine erste Abfuhr.

Die Rechtskommission des Ständerats will Ohrfeigen nicht verbieten. Sie beantragt ihrem Rat, einer Petition mit dieser Forderung keine Folge zu geben. Das teilten die Parlamentsdienste auf Twitter mit. Die Petition eingereicht hatten Schüler der Primarschule Gäbelbach in Bern.

Zum Thema ist auch ein verbindlicherer Vorstoss im Parlament hängig, eine Motion von Chantal Galladé. Die Zürcher SP-Nationalrätin ist der Auffassung, dass ein Verbot klare Grenzen setzen und Kinder schützen würde. Körperliche Züchtigung tauge nicht als Erziehungsmittel, hält sie fest. Damit werde Gewalt gelehrt und oft eine gesunde Entwicklung des Kindes behindert.

Auch Kinderschutzexperte und Arzt Ulrich Lips würde das Verbot von körperlicher Züchtigung gern klarer im Gesetz verankert wissen. «Es ist Zeit, dass das in einem Gesetz jetzt festgeschrieben wird, dass das nicht zulässig ist», fordert Lips. Denn auch ohne körperliche Folgen führten die Schläge zu einer Demütigung und psychischen Wunden.

Klare Gesetze haben positive Auswirkungen

Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass Eltern ihre Kinder nicht körperlich züchtigen sollten. Ein explizites Verbot lehnt er aber ebenso wie die Rechtskommission des Ständereats ab. Strafverfahren wegen Ohrfeigen würde innerhalb der Familie zu einer Belastung führen. Dies könne letztlich auch dem Kindeswohl abträglich sein. Sensibilisierung bringe aus seiner Sicht mehr.

Früher waren Eltern explizit befugt, «die zur Erziehung der Kinder nötigen Züchtigungsmittel anzuwenden». Mit dem neuen Kindesrecht sei diese Bestimmung 1978 aufgehoben worden, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion. Ein explizites Verbot sei nicht notwendig.

Doch das sieht Kinderschutzexperte Ulrich Lips anders. Er wünscht sich deshalb eine explizite Formulierung im Gesetz. «Es wird nicht geschlagen in der Erziehung. Punkt.» Das allein habe, das hätten Studien gezeigt, Auswirkungen auf das Verhalten der Leute.

Die Petition der Schulkinder wird nächstes Jahr noch in der Rechtskommission des Nationalrates behandelt.

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