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Frauendiskriminierung ist schwer nachweisbar
Aus Rendez-vous vom 15.02.2018. Bild: Keystone
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Rechtsstaat Schweiz Wie beweist man Diskriminierung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hiess einen Rekurs der Universität Genf gegen einen ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts gut. Der Entscheid besagte, die Universität habe bei der Besetzung einer Professorenstelle eine Frau diskriminiert.
  • Anders als die kantonalen Richter entschieden die Bundesrichter, dass es nicht genüge, wenn die Frau wahrscheinlich diskriminiert worden sei. Sie hätte dies beweisen müssen.

2010 hatte die Universität Genf einen Lehrstuhl für Pflanzenbiologie ausgeschrieben. 92 Bewerbungen gingen ein, davon 85 Prozent von Männern. In der engeren Auswahl für die Professur kamen drei Männer und eine Frau. Die Stelle erhielt letztlich ein Mann, der deutlich besser sei als die einzige Kandidatin, wie die Findungskommission sagte.

Die betroffene Frau wollte das nicht akzeptieren. Sie sei objektiv besser qualifiziert als der Kollege, meinte sie und verlangte eine Untersuchung. Die Möglichkeit dazu gibt ihr das Genfer Universitätsgesetz, wie die Gleichstellungsbeauftragte Brigitte Mantilleri ausführt.

Die Untersuchungskommission kam tatsächlich zum Schluss, dass bei dem Auswahlverfahren einiges nicht korrekt abgelaufen sei. Es habe Fehler bei der Auswahl und Gewichtung von Kriterien gegeben. Die Kommission empfahl eine Wiederholung und Ergänzung des Auswahlverfahrens.

Findungskommission blieb bei ihrer Entscheidung

Die Findungskommission bestätigte daraufhin ihren Entscheid für den Mann. Die Biologin klagte vor Verwaltungsgericht wegen Diskriminierung und bekam recht.

Das akzeptierte die Universität Genf wiederum nicht. Und das Bundesgericht gibt nun der Universität recht. Dass die Frau wahrscheinlich diskriminiert wurde, genüge nicht, urteilen die Lausanner Richter. Es gebe in diesem Bereich keine Umkehr der Beweislast. Die Forscherin hätte die Diskriminierung beweisen müssen, was ihr nicht gelang.

Umkehr der Beweislast wäre nötig

Genau auf diesen Punkt hat letztes Jahr das Eidgenössische Gleichstellungsbüro aufmerksam gemacht. Eine Studie kam zum Schluss, dass eine Umkehr der Beweislast nötig wäre, wenn man effizient gegen Diskriminierungen bei Anstellungen vorgehen wollte.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Uni Genf hingegen fordert keine Gesetzesänderung. Das Problem sei die Mentalität, sagt Mantilleri. Frauen, die zu brillant seien, machten eben Angst, das habe ihr erst kürzlich ein Doyen der Universität gesagt. Und: Der Kampf für Gleichstellung sei eine langwierige politische Arbeit.

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