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Schweiz Schusswaffen sollen nachregistriert werden

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat eine Nachregistrierung von Schusswaffen gefordert. Dagegen regt sich Widerstand auf bürgerlicher Seite.

Seit 2008 gilt in der Schweiz eine Registrierungspflicht für Schusswaffen. Das heisst, alle vor 2008 gekauften Waffen in der Schweiz sind in dem Register nicht vermerkt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) möchte dies nun ändern.

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Session: Waffennachregistrierung
aus HeuteMorgen vom 26.11.2013.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 45 Sekunden.

Die Kommission SiK fordert eine umfassende Nachregistrierung der Schusswaffen. Das Anliegen wird nun im Nationalrat behandelt. Widerstand gegen die neue Regelung regt sich von bürgerlicher Seite. Angeführt wird dieser vom St. Galler Nationalrat Jakob Büchler. Für ihn ist die Registrierung aller Waffen, die vor 2008 gekauft wurden, «nicht durchführbar.»

Vorwurf aus der CVP: Scheinsicherheit

Für die Nachregistrierung der Waffen wären die Kantone zuständig, diesen Umstand sieht CVP-Politiker Büchler als Hauptproblem: «Wenn dies kantonal geregelt wird, haben wir 26 verschiedene Systeme. Das ist weder sinnvoll noch durchführbar. Damit entsteht eine Scheinsicherheit, die uns nicht weiterbringt.»

Ausserdem, so Büchler, mache es keinen Sinn alle Waffen nochmals zu registrieren. «Schusswaffen, die vor 2008 gekauft wurden, mussten damals auch gemeldet werden. Und diese Register müsste es noch geben.»

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