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Schweiz Schutz des Schengenraums nicht ohne die Schweiz

Die Schweiz soll in einen Fonds einzahlen, mit dem die EU ihre Aussengrenze besser sichern will. Das würde den Bund 20 Millionen Franken pro Jahr kosten, aber auch etwas einbringen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Geht es nach dem Bundesrat, so soll die Schweiz künftig ihren Anteil an den europäischen Fonds für die innere Sicherheit beisteuern. Die Mittel aus dem Fonds kommen den Staaten zugute, die hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen und die Erstaufnahme von Flüchtlingen tragen. Dazu gehören aufgrund ihrer geographischen Lage insbesondere Italien, Griechenland und Spanien.

Der Fonds ist das Nachfolgeinstrument des Ende 2013 ausgelaufenen Aussengrenzenfonds. An dem hatte sich die Schweiz seit 2009 mit rund 15 Millionen Franken pro Jahr beteiligt. Für den Zeitraum von 2014 bis 2020 wird der Fonds für innere Sicherheit mit einem Betrag in der Höhe von 2,76 Milliarden Euro gefüllt. Diese Summe ergibt sich aus den Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten.

19 Millionen Euro sollen zurückfliessen

Hinzukommen die Beiträge der assoziierten Staaten. Für die Schweiz würden die Kosten für die Teilnahme an dem Fonds etwa 20 Millionen Franken jährlich betragen. Für nationale Massnahmen würde sie aber über die ganze Laufzeit hinweg auch Geld erhalten: Vorgesehen sind Zuweisungen von insgesamt rund 19 Millionen Euro.

Geplant seien damit zum Beispiel Investitionen in die Infrastruktur bei Grenzübergängen. Zudem sollen IT-Projekte im Bereich des Schengener Informationssystems SIS II – einem Instrument für polizeiliche Zusammenarbeit in Europa – unterstützt werden, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitteilt.

Schweizer Beteiligung am Fonds ab 2019

Die Teilnahme am Fonds werde bei den Kantonen zu keinem Mehraufwand führen, so das SEM weiter. Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten werde die Schweiz, ebenso wie die anderen assoziierten Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, mit der EU eine entsprechende Zusatzvereinbarung abschliessen.

Die Schweiz wird sich voraussichtlich ab 2019 am dem Fonds der EU beteiligen. Interessierte Kreise können sich bis 15. Februar 2016 zu den Plänen äussern. Damit die Regelung in Kraft tritt, braucht es die Zustimmung des Parlaments.

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