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Neues Gesetz für besseren Opferschutz
Aus Tagesschau vom 11.10.2017.
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Schutz vor Gewalttätern Mit Fussfesseln gegen Stalker

Worum geht es? Menschen, die von Gewalt betroffen sind, sollen rechtlich besser geschützt werden. Der Bundesrat hat Änderungen im Zivil- und Strafrecht zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im vorliegenden Entwurf geht es um Personen, die häusliche Gewalt erleben mussten sowie um Opfer von Stalking.

Was ist neu? Der Bundesrat will, dass Stalker verpflichtet werden können, Fussfesseln zu tragen. Damit kann ihr Aufenthaltsort bestimmt und aufgezeichnet werden. Allerdings wird nicht live überprüft, ob sie Kontaktverbote einhalten. Für das Opfer vereinfacht das die Beweislage dennoch sehr stark.

Was passiert mit den Daten? Die gespeicherten Daten sollen spätestens nach einem Jahr gelöscht werden.

Die überwachte Person weiss, dass man ihren Aufenthaltsort bestimmen kann. Das heisst, es ist in ihrem Interesse, das Verbot einzuhalten.
Autor: Simonetta Sommaruga Bundesrätin EJPD

Keine Verfahrenseinstellung mehr unter Druck: In Zukunft soll es nicht nur vom Willen des Opfers abhängen, ob ein Strafverfahren weitergeführt wird. Dafür sind neu die Strafbehörden verantwortlich, auch wenn das Opfer die Einstellung des Verfahrens verlangt. «Eine Staatsanwältin darf in Zukunft das Verfahren nur noch dann einstellen, wenn das dem Opfer tatsächlich hilft», sagte Sommaruga. Bei der heutigen Gesetzeslage habe die Behörde keinen Spielraum, wenn das Opfer die Einstellung des Verfahrens verlange, sagt Sommaruga, «auch dann nicht, wenn es offensichtlich ist, dass das Opfer unter Druck gesetzt wurde».

Veränderung bei den Kosten: Neu sollen dem Opfer keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden. Die Kosten der Überwachung werden dem Täter auferlegt.

Veränderung bei der Informationspflicht: Neu werden Zivilgerichte verpflichtet, einen Entscheid allen Behörden und allen anderen involvierten Stellen mitzuteilen. Konkret muss zum Beispiel die Polizei über ein zivilrechtliches Kontakt- oder Rayonverbot in Kenntnis gesetzt werden. «Das kann dazu führen, dass die Polizei beim Täter beispielsweise eine Waffe einzieht», erläuterte Bundesrätin Sommaruga. Diese Pflicht zur Weitergabe sachdienlicher Fakten bestand bis anhin nicht.

Was versteht man unter Stalking? Der Begriff Stalking (engl., aus der Jagdsprache entlehnt, eigentliche Bedeutung: sich heranpirschen, aktuelle deutsche Bedeutung: jemandem nachstellen) bezeichnet das vorsätzliche und wiederholte Bedrohen, Belästigen und Verfolgen einer Person.

Was ist häusliche Gewalt? Bei häuslicher Gewalt besteht zwischen der gewaltausübenden Person und dem Opfer eine emotionale Bindung. Die Gewalt wird meist in der eigenen Wohnung ausgeübt.

Die Fachleute müssen für das sogenannte Bedrohungsmanagement geschult und sensiblisiert sein, und das nicht nur bei der Polizei.
Autor: Simonetta Sommaruga Bundesrätin EJPD

Was ist Bedrohungsmanagement? Das sogenannte Bedrohungsmanagement beinhaltet, dass Warnsignale erkannt und fundiert eingeschätzt werden. So kann eingeschritten werden, bevor die Gewalt eskaliert. Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt nimmt die Stärke der ausgeübten Gewalt häufig ständig zu. «Die zuständigen Fachleute müssen dafür geschult und sensibilisiert sein, und das nicht nur bei der Polizei», sagte Sommaruga.

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