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Session Parlament einig: Pass frühestens nach 10 Jahren

Ein Einbürgerungsgesuch darf nur stellen, wer mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt hat. Der Ständerat ist auf die um zwei Jahre schärfere Lösung der grossen Kammer eingeschwenkt. Das neue Bürgerrechtsgesetz geht nun in die Einigungskonferenz und ist auch sonst noch längst nicht im Trockenen.

Schweizer Pass.
Legende: Was braucht es künftig für den Schweizer Pass? Das neue Bürgerrechtsgesetz ist auf der Kippe. Keystone

Die Mindestaufenthaltsdauer gehört zu den umstrittensten Fragen bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes, obwohl die gute Integration nach dem Konzept des Bundesrats künftig im Vordergrund stehen sollte.

Heute liegt der Mindestaufenthalt bei zwölf Jahren. Neu soll die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) zwingende Voraussetzung für ein Einbürgerungsgesuch sein, bei einer Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren. Der Ständerat war ursprünglich mit diesem bundesrätlichen Vorschlag einverstanden. Er schwenkte nun aber mit 22 zu 20 Stimmen knapp auf die Linie der grossem Kammer ein, die zehn Jahre verlangt.

Sommaruga: Referendumsdrohungen von allen Seiten

Justizministerin Simonetta Sommaruga rief den Rat vergeblich dazu auf, bei acht Jahren zu bleiben und nicht den «Kerngehalt» der Vorlage aufs Spiel zu setzen. Sie wisse, dass das Gesetz absturzgefährdet sei. Sie höre von allen Seiten Referendumsdrohungen und sei dankbar, wenn sich die Räte bemühten, Lösungen zu finden. Sie bitte aber um sinnvolle Lösungen und nicht um Einigungen um der Einigung willen.

Video
Hohe Hürden für Schweizer Pass
Aus Tagesschau vom 12.06.2014.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

Geeinigt haben sich die Räte auch bei der Mindestaufenthaltsdauer auf kantonaler Ebene, die heute von Ort zu Ort stark variiert: Künftig sollen die kantonalen Gesetze Fristen von zwei bis fünf Jahren vorsehen müssen. Auch hier gab der Ständerat nach und schloss sich der grossen Kammer an. Der Bundesrat wollte den Kantonen keine Mindestaufenthaltsdauer vorschreiben.

Bereits letzte Woche einigten sich die Räte bei den sprachlichen Voraussetzungen auf einen Kompromissvorschlag der kleinen Kammer: Einbürgerungswillige müssen sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können.

Heisse Eisen in der Einigungskonferenz

Trotz dieser Lösungen in zentralen Bereichen kommt die Vorlage nun noch in die Einigungskonferenz. Es geht dabei um die Berechnung der Aufenthaltsdauer für Jugendliche. Heute werden die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt gezählt, was die kleine Kammer begrüsst. Der Nationalrat will den Zeitraum zwischen dem 5. Und 15. Lebensjahr festlegen.

Umstritten ist ferner, ob die Jahre der vorläufigen Aufnahme weiterhin zur Aufenthaltsdauer zählen sollen oder nicht. Der Ständerat ist dafür, der Nationalrat dagegen. Lehnt ein Rat die Vorschläge der Einigungskonferenz ab, ist das Gesetz gescheitert. Und auch sonst steht noch die Schlussabstimmung bevor.

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