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Schweiz Steuerstreit: Doch noch eine Lösung mit den USA

Nach dem jahrelangen Tauziehen zwischen der Schweiz und den USA scheint nun eine Lösung im Steuerstreit in Sicht: Der Bundesrat ist mit einer Vereinbarung grundsätzlich einverstanden. Der Wortlaut wird aber erst bekannt gegeben, wenn die USA unterschrieben haben.

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Enschätzung von SRF-Bundeshaus-Redaktor Hanspeter Forster
Aus Tagesschau vom 28.08.2013.
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Der Bundesrat gibt grünes Licht für eine Vereinbarung mit den USA, um den Steuerstreit beizulegen. Über den Inhalt des Abkommens schweigt er sich aber aus. Warum?

«Der Text steht eben noch nicht zu 100 Prozent», sagt Eveline Kobler, Wirtschaftsredaktorin bei SRF. Der Bundesrat habe dem Finanzdepartement sein Einverständnis gegeben, die Vereinbarung – das sogenannte Joint Statement – zu finalisieren. «Doch kommuniziert wird ohnehin erst, wenn alles unter Dach und Fach und die Tinte der Unterschriften beider Parteien trocken ist», sagt sie. Dies könnte bereits in wenigen Tagen der Fall sein.

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Neue Vereinbarung im Steuerstreit mit den USA. Was taugt sie?
aus SRF 4 News aktuell vom 28.08.2013.
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Rechtlicher Rahmen

Das neue Papier steckt vor allem den rechtlichen Rahmen ab. Wer darf den Amerikanern was und auf welchem Weg liefern? Der Bundesrat ermöglicht den Banken damit, an dem von den USA angebotenen Programm mitzumachen.

«Im Programm der Amerikaner steht wiederum, wie hoch beispielsweise die Bussen für die Banken sind, und was die Banken alles liefern müssen, um wirklich Ruhe zu bekommen vom Steuerstreit», erklärt Eveline Kobler.

Lex USA im Parlament gescheitert

Den rechtlichen Rahmen für die Datenlieferung hätte eigentlich die Lex USA festlegen sollen. Das Parlament hatte die Vorlage während der Sommersession jedoch bachab geschickt. Warum ist eine Lösung nun auch ohne gesetzliche Grundlage möglich?

«Es war juristisch immer umstritten, ob man wirklich ein neues Gesetz schaffen muss», sagt dazu die Wirtschaftsredaktorin. Allerdings müsse man erst den Wortlaut des Papiers abwarten, bevor man die Frage beantworten könne.

Ist die Vereinbarung einmal unterschrieben, fängt der eigentliche Prozess zur Beilegung des Streits aber erst an. Dann muss jede Bank einzeln das US-Programm durchpauken, Daten liefern und schliesslich die gesprochene Busse bezahlen. «Es wird noch diverse Schlagzeilen zu diesem Kapitel geben», ist Eveline Kobler überzeugt.

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Die unbekannte Lösung im Bankenstreit mit den USA
aus Echo der Zeit vom 28.08.2013. Bild: Keystone
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Happige Bussen für fehlbare Banken

Trotz der Informationssperre scheinen einige Details bereits klar: Rückwirkende Änderungen des Rechts sind offenbar nicht vorgesehen: Am Montag hatte Staatssekretär Michael Ambühl betont, die Schweiz dürfe keine Zugeständnisse machen, wenn es um die Forderung gehe, rückwirkend neues Recht einzuführen.

Laut einem Bericht des «Tagesanzeigers» vom Mittwoch ist das Banken-Programm für die Zeit ab dem 1. August 2008 anwendbar und soll gelten, bis das Fatca-Abkommen in Kraft tritt, das den Umgang mit US-Vermögen in Zukunft regelt.

Die Banken werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, die unterschiedliche Bussenhöhen vorsehen. Wurde US-Recht verletzt, müssen die Banken bis zu 50 Prozent der Gelder als Busse bezahlen, die US-Kunden auf ihren Konten liegen hatten. Für alle Banken zusammen dürfte der Bussen-Betrag mehrere Milliarden betragen. Gemäss Informationen von Radio SRF haben die USA den gesamten Bussenrahmen seit dem Scheitern der Lex USA im Parlament aber nicht erhöht.

Jene Banken, die bereits in einer Strafuntersuchung stecken, sind vom Programm ausgeschlossen. Sie sind nur vom Vertrag des Bundes mit den USA betroffen, der den Austausch von Bankdaten regelt. In welche Kategorie die anderen Banken fallen, hängt unter anderem davon ab, wie viele unversteuerte US-Gelder sie in welchem Zeitraum angenommen haben.

«Vergangenheit rasch bereinigen»

Die Bankiervereinigung (SBVG) begrüsst den Entscheid. Er sei der letzte Schritt zu einer Lösung und die USA könnten so das Programm starten.

Dieses ermögliche es allen Banken in der Schweiz, ihre US-Vergangenheit rasch und abschliessend zu bereinigen. Positiv sei auch, dass der Schutz der Mitarbeitenden nun bestmöglich gewährt werden könne, da die Vereinbarung zwischen den beiden Sozialpartnern und der SBVG in Kraft treten werde.

Der Bankpersonalverband begrüsste die angekündigte Vereinbarung ebenfalls. Damit werde eine definitive Regelung des Steuerstreits mit den USA endlich konkret in Aussicht gestellt. Er erwarte, dass die Rechte und Interessen der Bankangestellten geschützt würden, schreibt der Verband.

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