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Verteidiger des ehemaligen Logistik-Chefs fordert Freisprüche
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 09.04.2021. Bild: SRF
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Strafgericht Bellinzona Schwyzer Polizeimitarbeiter bestreitet Waffenhandel im Darknet

Der Ex-Logistikchef der Kapo Schwyz gibt zwar zu, Munition abgezweigt zu haben. Verkäufe im Darknet aber bestreitet er.

Schon in den ersten Stunden der Verhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona wird klar: Da prallen zwei sehr unterschiedliche Sichtweisen aufeinander. Hier die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft, die sagt, der frühere Chef Logistik der Kantonspolizei Schwyz habe sein Amt dafür missbraucht, um sich über Jahre mit dubiosen Waffengeschäften zu bereichern. Dort der heute 59-jährige Ex-Polizeikader selbst, der einen grossen Teil der Anschuldigungen von sich weist.

Um viel Geld prellte der Mann die Kantonspolizei?

Ein Streitpunkt sind die gefälschten Munitionsbestellungen: Laut Anklageschrift ging es insgesamt um Material im Wert von über 180'000 Franken, die der frühere Logistikchef Kraft seiner Funktion bestellt und von der Kantonspolizei habe bezahlen lassen, dann aber an sich genommen habe.

Der Ex-Logistikchef gab am ersten Prozesstag zwar zu, für sich privat Munition auf Kosten der Polizei bestellt zu haben, nicht aber in diesem Ausmass: Er habe Munition für nur rund 40'000 Franken für sich bestellt. Allein von der Art der Munition her hätte er gar keine Verwendung für alle in der Anklage aufgelisteten Patronen gehabt, da er andere Waffen gesammelt habe, sagte der Mann vor Gericht.

Umstrittene Verkäufe im Darknet

Komplett unterschiedlich bewerten die beiden Parteien einen weiteren Streitpunkt: Dabei geht es um mutmassliche Waffen- und Munitionsverkäufe.

Die Anklage beschuldigt den Ex-Polizeikader, zusammen mit einem Komplizen – gegen den in Deutschland ein eigenes Strafverfahren lief – das Material über eine Plattform im Darknet verkauft zu haben. Was er darauf anbot, listet die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift detailliert auf: so etwa Karabiner, Sturmgewehre, Pistolen und Revolver diverser Marken und dazugehörige Munition.

Der Komplize fuhr mit den Waffen zum Treffpunkt auf einem Parkplatz an einer Bergstrasse etwas ausserhalb von Einsiedeln, um sie dort dem Käufer zu übergeben.
Autor: Aus der Anklageschrift Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft beschreibt die weiteren Vorgänge des Waffenhandels so: Die Waffen und Munition habe der Angeklagte bei sich zu Hause «in einem Müllsack» seinem Komplizen übergeben, dieser sei damit jeweils «zum vereinbarten Treffpunkt auf einem Parkplatz an einer Bergstrasse etwas ausserhalb von Einsiedeln» gefahren, habe dort den Verkauf abgewickelt und die Einnahmen zurück in die Wohnung des Angeklagten gebracht, wo das Geld dann aufgeteilt worden sei.

Angeklagter beschuldigt «Komplizen»

Alles falsch, sagte dazu der Beschuldigte vor dem Strafgericht in Bellinzona. Er sei in keine Waffenverkäufe im Darknet involviert gewesen. Und er habe dem Deutschen auch weder Waffen verkauft, noch mit ihm zusammen Waffen an Dritte vertickt.

Der Deutsche hatte den Schwyzer Ex-Logistikchef schwer belastet. Dieser spielte den Ball nun zurück. Der Deutsche habe einfach die Schuld auf ihn abschieben wollen. Kennengelernt hatten sich die beiden über die Internet-Verkaufsplattform Ebay. Dort verkaufte der Schwyzer Ex-Polizeikader verschiedene legale Materialien für Waffen.

Hinweise aus Deutschland

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Aufgeflogen waren die mutmasslichen illegalen Geschäfte des Schwyzer Ex-Polizeikaders im Zusammenhang mit Hinweisen aus Deutschland, denen die Bundespolizei im Jahr 2018 nachgegangen war. Die Kantonspolizei Schwyz bemerkte im Zuge dieser Ermittlungen Unregelmässigkeiten bei den Bestellungen des Logistikchefs: Er wurde daraufhin freigestellt und angezeigt. Der Mann blieb zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft und ist seither wieder auf freiem Fuss.

Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Verteidigung dagegen plädiert in vielen Anklagepunkten auf Freispruch und sieht nur eine Geldstrafe als angemessen an. Das Urteil soll laut Bundesstrafgericht am 22. April verkündet werden.

Regionaljournal Zentralschweiz, 08.04.2021, 17:30 Uhr;

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