Der 15. März ist der Internationale Tag der Konsumentenrechte. Und dieser heutige Tag wird seit 30 Jahren gefeiert.
Zum Schutz der Konsumenten gibt es in der Schweiz auch die Ombudsstellen. Viele Branchen bieten diese gratis an, um Streit zu schlichten. Allgemein gelten die Ombudsstellen als Erfolgsmodell.
Keine gemeinsame Optik
Die Zürcher Zivilrechtler Isaak Meier und David Siegwart kommen in einem kürzlich erschienen Aufsatz allerdings zu einem anderen Schluss: Die Ombudsstellen dienen nicht in erste Linie den Interessen der Konsumenten, sondern vor allem den Interessen der Firmen. Martin Lorenzon sieht das anders. Der Ombudsmann der Versicherungsbranche sieht keinen Handlungsbedarf.
Christoph Kellenberger von Radio SRF1 hat ihn und den Studien-Co-Autor David Siegwart mit den Argumenten konfrontiert. Die Sichtweisen könnten nicht verschiedener sein.
Kampf oder Konsens?
Das Hauptproblem lokalisieren die beiden Zivilrechtler Isaak Meier und David Siegwart im Umstand, dass Schweizer Ombudsstellen gleichzeitig zwei Herren dienen würden. Auf der einen Seite müssten sie für den Kunden da sein. Auf der anderen werden diese Schlichter von einem Stiftungsrat gewählt, in dem auch Branchenvertreter einsitzen.
Nach Ansicht Siegwarts wäre zunächst das Wahlverfahren der Stiftungsräte anzupassen, die ihrerseits wiederum den Ombudsmann wählen. In ihrem Aufsatz schlagen die Zivilrechtler vor, den Prozentsatz von Branchenvertretern im Stiftungsrat «auf ein Minimum» zu senken und stattdessen Vertreter von Konsumentenschutz-Organisationen einzusetzen.
Ferner sollte das Schlichtungsverfahren selbst ein Lifting bekommen. «Besser wäre ein zweistufiges Verfahren», führt Siegwart aus. Der Konsument müsste zunächst erfahren, was ihm rechtlich zusteht. Dann könnte er argumentativ gestärkt in das nachfolgende Schlichtungsverfahren eintreten.
Gute Ergebnisse seit bald 40 Jahren
Derweil sieht der Ombudsmann der Versicherungsbranche gerade dadurch seinen Handlungsspielraum implodieren. Sässen im Stiftungsrat nur noch Konsumentenschützer, so Martin Lorenzon, ginge die heutige Kompromissbereitschaft angemahnter Unternehmen rasch Flöten. Es käme kaum mehr zu Schlichtungen sondern zu einer Flut an Prozessen.
Schliesslich bestreitet Lorenzon die Behauptung der beiden Zivilrechtler, er sei eines unabhängigen Urteils nicht fähig. «Seit bald vierzig Jahren regeln wir zwei Drittel aller Fälle.» Dabei sei er nur dem Reglement der Stiftungsräte verpflichtet. Und die dort heute einsitzenden Branchenvertreter würden über kein Veto verfügen.
Die eine Seite möchte vieles ändern, die andere nichts. Allein diese Tatsache sollte zumindest Konsumenten stutzig machen.