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Kritik an Ausschaffungshaft für minderjährige Asylbewerber
Aus Echo der Zeit vom 28.06.2018. Bild: Keystone
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Umstrittene Ausschaffungshaft Dutzende Jugendliche in Schweizer Gefängnissen

Scharfe Kritik von der GPK des Nationalrats: Die Inhaftierung abgewiesener jugendlicher Asylbewerber in einigen Kantonen gehe zu weit.

Zwischen 2011 und 2014 sind insgesamt 200 minderjährige Asylbewerber in Schweizer Gefängnissen gesessen – weil ihre Ausschaffung kurz bevorstehen sollte. Das steht im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK).

Es könnten aber auch viel weniger oder viel mehr gewesen sein – denn die Kantone nehmen es laut dem Report mit der Registrierung der Inhaftierten nicht so genau.

Von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich

Tatsache ist aber, dass manche Kantone ausdrücklich darauf verzichten, Minderjährige in Haft zu nehmen. Dazu gehören Neuenburg, Waadt oder Genf. In anderen Kantonen – wie etwa Bern – kommt es immer wieder vor, dass Kinder unter 15 Jahren zusammen mit ihren Angehörigen hinter Gittern sitzen; wenn auch nur für einige Tage.

Diese Praxis wird damit begründet, dass man die Kinder nicht von ihren Angehörigen trennen will, so sei es für das Kind das Beste. «Inhaftierung zum Kindswohl», heisst das im Amtsdeutsch.

Unnötige Härten gegenüber Familien mit kleinen Kindern oder gegenüber Minderjährigen sollten vermieden werden
Autor: Alfred Heer SVP-Nationalrat und GPK-Präsident

SVP-Nationalrat Alfred Heer geht das zu weit. Er ist Präsident der Parlamentariergruppe, die den Bericht verantwortet. «Unnötige Härten gegenüber Familien mit kleinen Kindern oder gegenüber Minderjährigen sollten vermieden werden», sagt Heer, der sonst für eine strenge Praxis im Asylwesen eintritt. Kinder ins Gefängnis stecken – «Das will niemand in der Schweiz». Schliesslich gehe es nicht um Kriminelle.

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«Bedauerlich, dass die Kantone Misstände nicht selber bemerken»
Aus Tagesschau vom 28.06.2018.
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Bundesrat soll Kantone zur Räson bringen

Hinzu kommt: Diese Praxis ist illegal, sie verstösst gegen die Kinderrechtskonvention der UNO. Zudem dürften unter-15jährige auch nach Schweizer Recht nicht in Ausschaffungshaft genommen werden. Der Bundesrat solle jetzt deshalb dafür sorgen, dass zumindest diese nicht mehr ins Gefängnis kommen, fordert die GPK.

Auch solle der Bund dafür sorgen, dass die Kantone Möglichkeiten finden, damit die Familien die Zeit bis zur Ausschaffung zusammen absitzen können, und das ausserhalb eines Gefängnisses.

Kommission und Bundesrat am Zug

Die Schweizer Ausschaffungshaft sorgt immer wieder für Kritik. Schon vor drei Jahren kritisierte ein UNO-Ausschuss die Praxis, Minderjährige in Ausschaffungshaft zu nehmen. Auch in der Politik war die Ausschaffungshaft schon ein Thema. Die grüne Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone reichte letzten Herbst einen parlamentarischen Vorstoss ein, der ein generelles Verbot fordert, Jugendliche zwischen 15 und 18 in Haft zu nehmen.

Dass jetzt auskommt, dass sogar Unter-15Jährige Migranten ins Gefängnis kommen, schockiert sie: «Die Kinder haben ein besonderes Recht auf Schutz», sagt Mazzone. Die Verletzung der Kinderrechtskonvention durch einige Kantone sei «wirklich gravierend.»

Durch den GPK-Bericht erhofft sie sich jetzt mehr Unterstützung für ihr Anliegen. Dieses wird nach der Sommerpause in der zuständigen Kommission diskutiert. Zum Bericht selber muss der Bundesrat Stellung nehmen. Dafür hat er Zeit bis Ende September

Viele Abgewiesene tauchen unter

Box aufklappen Box zuklappen

Die GPK stützt ihre Forderungen auf eine Untersuchung, die sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) in Auftrag gegeben hatte. Dabei untersuchte die PVK mehr als 61'000 negative Asylentscheide. 47 Prozent der Betroffenen reisten kontrolliert aus der Schweiz aus, 25 Prozent unkontrolliert. Bei 8 Prozent wurde der Aufenthalt legalisiert. Bei den restlichen 20 Prozent blieb der Ausreisestatus offen. Faktisch tauchte gemäss der PVK etwa ein Drittel der abgewiesenen Asylsuchenden ab.

Insgesamt kommt die GPK in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Administrativhaft ein wirksames Instrument darstellt, um Wegweisungsentscheide zu vollziehen. Gemäss der Untersuchung vollzieht die Schweiz mehr Wegweisungen als andere Staaten.

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