Zum Inhalt springen

Header

Video
BGer-Urteil zu Dashcams
Aus Tagesschau vom 10.10.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 43 Sekunden.
Inhalt

Urteil zu Dashcams Absage an Hilfs-Sheriffs und Dauerfilmer im Strassenverkehr

Das Bundesgerichtsurteil setzt Schranken für die Verwendung von Dashcam-Bildern. Und macht klar: Die Verkehrskontrolle obliegt dem Staat.

Es war ein Überholmanöver, wie es immer wieder vorkommt auf Schweizer Strassen. Eine Autolenkerin überholte auf der A51 bei Bülach ein anderes Auto, fuhr rechts vorbei und wechselte knapp vor dem anderen Auto wieder auf die Überholspur. Das alles in einem Baustellenbereich.

Der Fall hätte niemals die Gerichte beschäftigt, wenn der überholte Autolenker keine Dashcam hinter der Windschutzscheibe befestigt gehabt hätte.

Heikle Verwertung der Bilder

Der Autofahrer zeigte die Frau an und die Zürcher Justiz verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Schon die Zürcher Justiz war sich bewusst, dass die Verwertung der Bilder heikel ist. In der Gesellschaft bestehe ein grosses Interesse, nicht beliebig oder ständig überwacht zu werden in der Öffentlichkeit.

Zwar sah es auch die Zürcher Justiz als Persönlichkeitsverletzung an, dass die Beschuldigte gefilmt wurde. Aber: «Das Interesse des Staates, den Verdacht gegen die Beschuldigte zu klären, überwiegt in diesem konkreten Fall». Die Aufnahme ist somit verwertbar, hielt das Zürcher Obergericht fest.

Audio
Aufnahmen mit Dashcams sind keine Beweismittel
aus Rendez-vous vom 10.10.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 9 Sekunden.

Dieses Zürcher Urteil wurde nun vom Bundesgericht aufgehoben. Zwar sei die Frau wegen mehrfacher, teilweise grober Verkehrsregelverletzung, schuldig gesprochen worden. Es handle sich dabei aber nicht um eine schwere Straftat, befand das Bundesgericht. Und Dashcam-Aufnahmen dürften nur bei schweren Straftaten verwendet werden, und auch dann nur unter gewissen Voraussetzungen.

Keine Hilfs-Sheriff-Mentalität

Die bundesgerichtliche Feststellung stützt die Haltung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Dieser hatte seit längerem auf einem Merkblatt zu Dashcams festgehalten: «Aufnahmen von Dashcams sollten weder zur Unterhaltung noch als Beweismittel in Bagatellfällen, wie beispielsweise alltägliche, riskante Manöver im Strassenverkehr, herangezogen werden.» Und: «Eine Hilf-Sheriff-Mentalität gilt es zu vermeiden.»

Das Bundesgerichtsurteil setzt also Schranken bezüglich der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen. Und das Urteil gibt Anlass zur Erinnerung, dass es rechtswidrig ist, den Strassenverkehr inklusive Personen und Nummernschildern ständig zu filmen.

Der Fall muss genügend gravierend sein

Das wäre mit moderner Technologie auch nicht mehr nötig. Es gibt Kameras, die durch Beschleunigungssensoren die Aufnahme auslösen, ähnlich wie Airbags vor einem Unfall. Zudem gibt es Kameras, welche die Bilder nur verschlüsselt speichern oder andere, welche die Bilder laufend löschen oder überschreiben.

Auch sie können von den Strafverfolgungsbehörden nur dann verwendet werden, wenn der Fall genügend gravierend ist. Andernfalls rechtfertigt sich ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen nicht. Das müssen auch Hilfs-Sheriffs und Dauerfilmer zur Kenntnis nehmen.

Andreas Stüdli

Andreas Stüdli

Westschweiz-Korrespondent

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Andreas Stüdli berichtet seit Juni 2018 für Radio SRF aus der Westschweiz und über das Bundesgericht. Er war zuvor fünfeinhalb Jahre Westschweizkorrespondent der Nachrichtenagentur SDA gewesen.

Passend zum Thema

  • Hinweis auf einen verwandten Artikel:Bundesgericht hebt Urteil aufDashcam-Aufzeichnung ist als Beweismittel nicht zulässig10.10.2019 Mit Video

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel