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Schweiz Verfechter des Bankgeheimnisses sehen schwarz

Nun will der Bundesrat auch bei Steuerhinterziehern in der Schweiz die Schraube anziehen. Die Finanzdirektoren freuen sich. Kritiker befürchten, dass auch Bagatellen verfolgt werden.

Anders als beim Steuerbetrug  kann die Steuerverwaltung bisher bei der einfachen Steuerhinterziehung keine Daten von den Banken verlangen.  Das soll sich nun ändern. Bei hinreichendem Tatverdacht und wenn der Chef der kantonalen Steuerverwaltung grünes Licht gibt, sollen die Banken ihre Daten herausgeben müssen. 

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Kein Bankgeheimnis mehr bei Steuerstrafverfahren
aus Echo der Zeit vom 30.05.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 45 Sekunden.

 «Wir sind der Auffassung, dass es für die Steuermoral schlecht ist, wenn man Steuerdelinquenten nicht bestrafen kann», sagte Finanzministerin Widmer-Schlumpf dazu vor den Medien. 

Tatverdacht muss vorhanden sein

Für den Präsidenten der kantonalen Finanzdirektoren, Peter Hegglin, ist dies der richtige Weg. Bei der normalen Steuerveranlagung habe die Steuerbehörde nach wie vor keinen direkten Zugang auf Bankdaten. Nur im Steuerstrafverfahren und nur wenn der Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung eine Ermächtigung dazu gibt, soll der Zugriff möglich sein.

Finanzministerin Widmer-Schlumpf
Legende: Für Finanzministerin Widmer-Schlumpf geht es bei der Änderung auch um Gerechtigkeit. Keystone

Werden Bagatellfälle kriminalisiert?

Ganz so locker sehen die Verfechter des Bankkundengeheimnisses diese Neuerung aber nicht. An vorderster Front steht hier der Banker Thomas Matter. Er ist der Initiant einer Initiative, die den Kern des Bankgeheimnisses bewahren will. Das schweizerische Bankkundengeheimnis werde mit dieser Vorlage auch in der Schweiz aufgehoben, ist Matter überzeugt. Auch er wolle Steuerbetrüger und schwere Hinterzieher bestraft wissen. Die Vorlage gehe aber zu weit. «Primär stört mich, dass auch bei Bagatellfällen eine Kriminalisierung stattfinden kann. Je nach Willkür der Steuerbehörden des Kantons.» Das heisse auch, dass die kantonalen Steuerbehörden massiv mehr Personal brauchen, weil sie bei jedem Verdacht überlegen müssten, ob sie jetzt ein Strafverfahren eröffnen oder nicht.

Rechte lehnen jede Lockerung des Bankgeheimnisses ab

Auch CVP- und FDP-Vertreter sprechen von einem Angriff auf das Bankgeheimnis im Inland. Es sei nicht notwendig, das Gesetz derart grundsätzlich zu ändern, erklärte CVP-Präsident Christophe Darbellay.  Fundamentalopposition gegen das neue Untersuchungsmittel kündigt die SVP an: Die neuen Möglichkeiten der Steuerbehörden führten zu einem Schnüffelstaat und einer Kriminalisierung der Bürger - auch jenen, «die bloss vergessen, etwas zu deklarieren». Aus Sicht der SP müsste die Vorlage noch weiter gehen. Der Schritt gehe aber in die richtige Richtung, lässt die Partei verlauten.

Die Vorlage geht nun in die Vermehmlassung.

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