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Rolf Camenzind
Aus News-Clip vom 21.12.2012.
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Schweiz Verurteilter Schweizer Sexualstraftäter bezieht in Thailand IV

Jahrelang hat ein Vater im Kanton St. Gallen seine Tochter und ihre Freundin körperlich und sexuell misshandelt. Dafür wurde er 2011 vom Kantonsgericht St. Gallen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Vor Haftantritt wanderte der Verurteilte nach Thailand aus. Dort bezieht er weiterhin IV-Renten.

Die beiden Mädchen waren Kindergartenkinder als ihr Martyrium begann. Der Familienvater stammt aus dem Sarganserland. Dort vergewaltigte er seine Tochter und ihre Freundin während Jahren regelmässig. Er bedrohte sie mit dem Tod, sollten sie jemandem davon erzählen. Erst 14 Jahre später brachen die Freundinnen ihr Schweigen. Der Tagesanzeiger berichtete darüber.

Im Jahre 2006 kommt es zu einer Strafuntersuchung. Zwei Jahre später wird der Vater vom Kreisgericht Sargans-Werdenberg verurteilt. 2009 wie auch 2011 verurteilt das Kantonsgericht St. Gallen den Mann zu sechs Jahren Haft. Er hatte mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht keinen Erfolg.

Mädchen sitzt auf einer Treppe mit einer Puppe in der Hand.
Legende: Der Sexualstraftäter hat nicht nur seine kleine Tochter, sondern auch deren Freundin jahrelang missbraucht. colourbox/symbolbild

Das Urteil ist seit September 2011 rechtskräftig. Nur – der Verurteilte tritt seine Haftstrafe nie an. Am 27. September 2011 wandert er mit seiner thailändischen Ehefrau in ihre Heimat aus.

Max Birkenmaier, der Rechtsanwalt des Verurteilten, sagt: «In Anbetracht der sehr langen Verfahrensdauer und dem Umstand, dass mein Mandant sich in Thailand ordentlich angemeldet hat, kann nicht von einer Flucht meines Mandanten ausgegangen werden. Der Aufenthaltsort meines Mandanten war den Schweizer Behörden immer bekannt.»

Internationaler Haftbefehl hängig

Tatsächlich meldet sich der Verurteilte Ende Dezember 2011, drei Monate nach seinem Wegzug, an seinem letzten Wohnort in Schlieren (ZH) ab. Bemerkenswert: Dass der Täter schon ein paar Monate in Thailand lebt, erfahren die St. Galler Behörden erst in diesem Frühjahr. Dies, weil der schriftliche Vollzugsbefehl wieder an sie zurückgelangt.

Luzius Eugster, Strafgerichtspräsident des Kantons St. Gallen spricht von einer bedauerlichen Panne: «Die Frage ist A: Wem war dies bekannt und B: Hätte dies von irgendwelchen Amtsstellen oder Behörden weitergeleitet werden müssen. Hätten andere informiert werden müssen. Man kann dies als Lücke im Gesetz empfinden.» Er hofft, dass der Betroffene in irgendeiner Form seinem Strafvollzug zugeführt werden kann. Auch im Interesse seiner Opfer.

Im Sommer dieses Jahres geben die St. Galler Justizbehörden einen internationalen Haftbefehl raus. Sie sind angewiesen auf  die Zusammenarbeit mit den thailändischen Behörden. Denn diese müssen den Verurteilten, der im Landesinnern von Thailand wohnt, festnehmen und in die Schweiz überführen.

Sterbenskrank und IV-Empfänger

«Schweiz aktuell» erreicht den Verurteilten in Thailand. Er sei schwer übergewichtig und sterbenskrank, sagt er im Telefongespräch. Er liege nur noch im Bett und sei nicht transportfähig. Dies hätten ihm auch die Ärzte eines Spitals in Bangkok attestiert, wo er sich extra untersuchen liess.

Weiter gab der Betroffene zu, dass er weiterhin seine Rente von der Invalidenversicherung beziehe. Nach Recherchen von «Schweiz aktuell» bestätigt dies das Bundesamt für Sozialversicherungen. Rolf Camenzind erklärt: «Das Bundesgesetz gibt der IV die Möglichkeit, Rentenzahlungen während des Strafvollzugs einzustellen. Seit einem Bundesgerichtsentscheid vom August 2012 darf diese Bestimmung aber nur dann angewandt werden, wenn die verurteilte Person tatsächlich im Strafvollzug ist. Entzieht sich eine Person dem Vollzug und geht zum Beispiel ins Ausland, ist es nicht möglich, die IV-Rente einzustellen.»

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Legende: SRF

Sehen Sie weitere Informationen zu diesem Thema in der Sendung «Schweiz aktuell» um 19 Uhr auf SRF1.

Die St. Galler Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, den Verurteilten in die Schweiz zu bringen. Sie anerkennen die ärztlichen Attests aus Thailand nicht. Der Verurteilte müsse sich in der Schweiz von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen. Joe Keel, Vorsteher des Amtes für Justizvollzug des Kantons St. Gallen: «Wenn man die Delikte anschaut, wenn man die Strafe anschaut, dann müssen wir von einem ganz schweren Fall ausgehen und da ist kein Aufwand zu gross diese Person wirklich der Strafe zuzuführen.»

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