- Der Bund verstärkt die Massnahmen gegen die Vogelgrippe.
- Ab Mittwoch gilt die gesamte Schweiz als Kontrollgebiet: Alle Betriebe müssen ihr Geflügel in einem geschlossenen Stall füttern und tränken.
- Kann ein Geflügelhalter nicht verhindern, dass die Tiere mit Zugvögeln in Kontakt treten, dann wird Stallpflicht erlassen.
- Der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel soll so grundsätzlich verhindert werden.
- Neuer Fall im Kanton Freiburg aufgetaucht: Höckerschwan war mit H5N8-Erreger infiziert.
Nach den jüngsten Vogelgrippefällen weitet der Bund die Schutzmassnahmen auf die ganze Schweiz aus. Um jeden Kontakt der Tiere zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in Zukunft in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Dies gab das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern bekannt. Falls sich die Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden.
Massnahmen bis Januar 2017
Gleichzeitig gibt der Bund aber Entwarnung: Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) derzeit keine Anhaltspunkte. Die Massnahmen gelten voraussichtlich bis Ende Januar 2017. Bis dann sollten alle Zugvögel im Süden sein.
Erstmals aufgetaucht ist die Vogelgrippe des Typs H5N8 vor rund zehn Tagen am Bodensee. Dort verendeten bislang 80 Wildvögel, hauptsächlich Reiherenten. Die hochansteckende Krankheit wird von Zugvögeln verschleppt, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenhalte einlegen. Am Wochenende wurden zwei Fälle am Genfersee nachgewiesen.
Fälle an drei Schweizer Seen
Am Dienstag ist das Virus nun auch am Neuenburgersee nachgewiesen worden: In Estavayer-le-Lac (FR) fand ein Wildhüter-Fischereiaufseher einen toten, infizierten jungen Höckerschwan. Die Todesursache sei das H5N8-Virus gewesen, schreibt die Staatskanzlei des Kantons Freiburg.
Eine besondere Herausforderung für den Bund ist die Tatsache, dass mit dem Bodenseegebiet gleich drei Länder betroffen sind. Deutschland, Österreich und die Schweiz sprechen sich bei der Lagebeurteilung und den Massnahmen ab.
H5N8: Für Menschen ungefährlich
Der aktuelle Vogelgrippe-Erreger H5N8 ist für Menschen offenbar ungefährlich – und damit markant unterschiedlich zum H5N1, der vor 10 Jahren grassierte. Bei dem aktuellen Typ H5N8 sind keine Übertragungen auf Menschen bekannt. Auch gibt es keine Hinweise, dass H5N8 bei Säugern aufgetreten ist. Es ist laut Experten unwahrscheinlich, dass sich Aasfresser wie Katzen oder Füchse an infizierten Wildvögeln anstecken. Der Vogelgrippe-Erreger ist vermutlich von Zugvögeln aus Russland nach Mitteleuropa getragen worden. |