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Schweiz Wie soll die Rassismus-Strafnorm geändert werden?

Mit dem Strassburger Urteil im Fall des Genozid-Leugners Perincek ist die politische Diskussion über eine Änderung der schweizerischen Rassismus-Strafnorm neu entbrannt. Wie oder ob das Gesetz griffiger ausgestaltet werden könnte, bleibt politisch höchst umstritten.

Gestern hat der Menschenrechtsgerichtshof den türkischen Genozid-Leugner Dogu Perincek unter dem Titel der Meinungsäusserungsfreiheit entlastet und das Bundesgericht gerügt. Drei Monate hat die Schweiz jetzt Zeit, das Urteil vor die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu bringen.

Das Bundesamt für Justiz werde die Frage zusammen mit dem Bundesgericht und dem Kanton Waadt prüfen und selbstverständlich zuerst auch Rücksprache mit Justizministerin Simonetta Sommaruga nehmen, heisst es am Mittwoch in Bern.

Fehr: Eindeutige Rechtsgrundlagen schaffen

Für Hansjürg Fehr, alt SP-Nationalrat und ehemaliger Co-Präsident der parlamentarischen Gruppe Schweiz/Armenien, ist bereits heute klar, dass die Schweiz handeln muss. Entweder durch den Weiterzug des Urteils oder die Änderung der Rechtsgrundlagen, damit künftig eindeutige Entscheide gefällt werden können.

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Rassismusstrafnorm sorgt für Diskussionen
aus Rendez-vous vom 18.12.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 31 Sekunden.

Christa Markwalder, freisinniges Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission, doppelt nach. Ein Weiterzug des Strassburger Urteils müsse sehr wohl überlegt werden. Denn letztlich sei die Antirassismus-Strafnorm auch ein demokratisch legitimiertes Gesetz, das vom Volk angenommen worde sei.

Blocher: In der Sache hat Strassburg recht

Entschieden gegen einen Weiterzug äussert sich der ehemalige Justizminister Christoph Blocher. Und der SVP-Vordenker geht noch weiter: «Die Strassburger Richter sollten keine Entscheide fällen, die unsere Gerichte dann korrigieren», betont er gegenüber SRF. Das Strassburger Urteil müsse jetzt vom Bundesgericht nicht unbedingt übernommen werden. In der Sache habe das Strassburger Urteil aber recht.

Fallen die Voten von Blocher, Markwalder und Fehr zwar punkto Weiterzug unterschiedlich aus, so haben sie doch etwas gemeinsam: Die Überzeugung, dass es in der Schweiz erneut zu einer heftigen Diskussion über die Rassimus-Strafnorm kommen wird.

Strafnorm ändern, aber wie?

«Unsere Rassismus-Norm muss geändert werden», sagt Blocher und fordert damit nur, was er bereits als Bundesrat erfolglos verlangt hatte. Auch Fehr spricht sich für eine Änderung der Strafnorm aus. «Was ich meine, ist genau das Gegenteil. Wir brauchen im Strafrecht einen Passus, der eindeutig dafür sorgt, dass man die Leugnung des Holocaust an den Armeniern bestrafen muss.»

Markwalder gibt sich überzeugt, dass der Moment für eine Grundsatzdiskussion jetzt gekommen ist: «Wir haben ohnehin auch eine Diskussion über das Verhältnis Völkerrecht/Landesrecht und über die Bedeutung der europäischen Menschenrechtskonvention für die Schweiz.»

Das alte politische Jahr sorgt bereits für Zündstoff im Neuen.

brut;amka

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