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Korrespondentin Mirjam Mathis: «Lokführer wirkte kalt.»
Aus Schweiz aktuell vom 24.10.2017.
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Zugkollision forderte Toten SBB-Lokführer soll milde Strafe erhalten

Hat er ein Haltesignal überfahren? Der Unfall von Granges-Marnand/VD von 2013 wird nun behandelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der Zugkollision von Granges-Marnand VD steht ein Lokführer vor Gericht. Beim Zusammenstoss mit einem anderen Zug starb 2013 eine Person.
  • Der Angeklagte bestritt zum Prozessauftakt, ein Haltesignal missachtet zu haben.
  • Lokführer kritisieren den herrschenden Druck wegen der Pünktlichkeit.
  • Staatsanwalt und Verteidigerin fordern milde Strafe. Nächsten Dienstag wird das Urteil eröffnet.

Die Zugkollision

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Am 29. Juli 2013 kollidierte der Regionalzug Payerne-Lausanne nach 332 Metern Fahrt nach dem Halt im Kreuzungsbahnhof von Granges-Marnand mit dem entgegenkommenden RegioExpress Lausanne-Payerne. Dabei starb der Lokführer des RegioExpress. 26 der 45 Passagiere in beiden Zügen wurden verletzt, sechs davon schwer.

«Ich habe nach vorne geschaut und ein grünes Rund gesehen», sagte der 58-jährige Lokführer vor Gericht in Yverdon-les-Bains. Das ist der zweite Anlauf. Ein erster Prozess war Ende Mai vertagt worden, wegen des psychischen Zustandes des angeklagten Lokführers.

«Das ist unmöglich, Sie sind bei Rot abgefahren und Sie sind nicht farbenblind», entgegnete der Präsident des Regionalgerichtes des nördlichen Kantonsteils der Waadt. «Wenn ich ein rotes Signal gesehen hätte, wäre ich nicht abgefahren», bekräftigte der erfahrene Lokführer.

Er erklärte zudem, dass sein Zug mit einer Verspätung von zwei Minuten verkehrt sei. «Meine oberste Priorität war es, diese Verspätung zu verringern oder zumindest nicht grösser werden zu lassen», sagte er.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hielt in ihrem Schlussbericht im Juli 2014 fest, dass der Zug im Bahnhof abfuhr, obwohl das Signal auf «Halt» gestellt war.

Milde Strafe gefordert, Urteil wird nächsten Dienstag eröffnet

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft erhob im November 2016 Anklage gegen den Lokführer, der das Haltesignal missachtet hatte. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Das sei eine vernünftige Strafe. Ein Rotlicht zu überfahren, das könne jedem passieren.

Ein Rotlicht zu überfahren, kann jedem passieren.
Autor: Stéphan Johner Waadtländer Staatsanwalt

Für eine noch mildere Strafe plädierte die Verteidigerin des Angeklagten. Für ihren Mandanten sei nichts mehr wie zuvor, zu seinem grossen Leidwesen müsse er heute im Büro arbeiten. «In Granges-Marnand war er absolut auf sich alleine gestellt.»

SBB trägt offenbar keine Schuld am Unfall

Nach dem Unfall geriet auch die SBB in die Kritik, weil der Bahnhof Granges-Marnand nicht mit einem Zugbeeinflussungssystem (ZUB) ausgerüstet war. Nach dem Unfall wurde zunächst das Vier-Augen-Prinzip eingeführt und der Fahrdienstleiter musste die Abfahrterlaubnis erteilen. Seit April 2016 ist das ZUB in Betrieb.

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Lokführer vor Gericht
Aus Tagesschau vom 24.10.2017.
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Die Eltern des verstorbenen Lokführers verlangten, dass auch eine Mitschuld der SBB vor Gericht geprüft wird, nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst nicht auf eine entsprechende Klage eingetreten war.

Nachdem das Waadtländer Kantonsgerichtes einen Rekurs gegen den Entscheid gutgeheissen hatte, musste die Staatsanwaltschaft dennoch gegen die SBB ermitteln. Sie teilte 2016 mit, dass die SBB keine strafrechtliche Verantwortung trägt. Es steht deshalb einzig der Lokführer vor Gericht.

Lokführer kritisieren Druck

An der Gerichtsverhandlung kritisierten Lokführer, die als Zeugen im Prozess aussagten, dass es nur einen Angeklagten gibt. Sie kritisierten auch der Druck wegen der Pünktlichkeit.

Zudem sei die doppelte Kontrolle weggefallen. So muss der Lokführer die ganze Verantwortung alleine schultern. «Früher hatte es sechs Augen, heute nur noch deren zwei», sagte ein Lokführer. Jeder habe bereits einmal ein Haltesignal überfahren, auch wenn das der Alptraum eines jeden Lokführers sei, sagte ein Zeuge.

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