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Bschiss mit Garantie: Händler verstossen gegen das Gesetz
Aus Kassensturz vom 08.01.2013.
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Konsum Bschiss mit Garantie: Händler verstossen gegen das Gesetz

Interdiscount, Fust oder Apple: Verschiedene Händler führen mit ihren neuen Garantie-Bestimmungen die Kunden an der Nase herum. «Kassensturz» deckt auf: Das Verhalten der Händler ist gesetzeswidrig. Jetzt stehen sie in massiver Kritik.

Seit Anfang gilt zwei Jahre Garantie für alle Produkte. Das hat das Parlament im letzten Jahr beschlossen. Besuche von «Kassensturz/ Espresso» bei verschiedenen Händlern zeigen jedoch ein anderes Bild:

Interdiscount, Fust oder Apple gewähren nach wie vor nur ein Jahr Garantie. Für das zweite Jahr verkaufen diese Händler teure Garantieverlängerungen.

Der Trick mit der «Gewährleistung»

Um sich vor der zweijährigen Garantie zu drücken, haben die Anbieter in die Trickkiste gegriffen: Sie unterscheiden zwischen der gesetzlichen Garantie (Fachwort «Gewährleistung») und ihrer eigenen Garantie.

Die gesetzliche Garantie gelte zwar für zwei Jahre, sei aber beschränkt. Sie decke nur jene Mängel, die bei der Übergabe des Gerätes bereits vorhanden seien.

Gesetzliche Garantie gilt für alle Mängel

Diese Darstellung der Händler sei falsch, kritisiert Hubert Stöckli, Professor für Zivilrecht an der Universität Fribourg. Die gesetzliche Garantie schütze die Konsumenten umfassend. Hubert Stöckli erklärt gegenüber «Kassensturz»: «Die gesetzliche Gewährleistung gilt für sämtliche Mängel, die auftreten irgendwann in den zwei Jahren ab Kauf.»

Wenn ein Gerät so hergestellt sei, dass es nach einem oder anderthalb Jahren den Geist aufgebe, dann sei das ein Gewährleistungsfall. «Der Händler muss nach Gesetz dafür einstehen», so Stöckli.

«Das ist rechtswidrig»

Andere Anbieter wie Manor, Globus oder Media Markt halten sich ans Gesetz und geben neu zwei Jahre Garantie auf alle Geräte. Dass jedoch einige Händler bei der Garantie tricksen, stösst Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) sauer auf. Sie hatte mit einer parlamentarischen Initiative den Anstoss für die Verlängerung der Garantie auf zwei Jahre gegeben.

Die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie sei in der Gesetzgebung kein Thema gewesen, sagt Leutenegger Oberholzer. «Der Gesetzgeber hat die bestehende Garantiefrist auf zwei Jahre verlängert.» Es gebe jetzt vereinzelte Händler, die versuchen, das auszuhebeln. «Das ist rechtswidrig und nicht tolerierbar.»

Beschwerde bei Lauterkeitskommission

Auch Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kritisiert die Praxis von Fust, Interdiscount oder Apple. Sie erklärt gegenüber «Kassensturz»: «Es geht natürlich nicht, wenn einige Anbieter die gesetzliche Garantie totschweigen oder schlechtreden, und damit ihre eigene Garantie verkaufen wollen.» Das sei unlauter. «Wir prüfen eine Beschwerde bei der Lauterkeitskommission.»

Apple europaweit in der Kritik

Die Garantie-Bestimmungen von Apple stehen auch in der EU in der Kritik. EU-Justizkommissarin Viviane Reding kritisierte, dass Apple irreführend über die zweijährige Garantie informiere, die Verbrauchern nach EU-Recht zustehe.

In der EU wie in der Schweiz gewährt Apple nur ein Jahr Garantie und wirbt für den «AppleCare Protection Plan», der  kostenpflichtig ist und eine Garantieverlängerung beeinhaltet. Gegenüber «Kassensturz» hält Apple an dieser umstrittenen Praxis fest.

Änderung dank «Kassensturz»-Recherchen

Anders Fust und Interdiscount. Aufgrund der Recherchen von «Kassensturz/Espresso» haben sie ihre Garantie-Bestimmungen heute geändert und halten sich nun ans Gesetz.

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Garantiefristen: Händler verwirren Kunden
aus Espresso vom 04.01.2013. Bild: srf
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Fust schreibt in einer Stellungnahme gegenüber «Kassensturz»: «Obwohl einzelne Hersteller immer noch eine Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie machen, gewährt Fust im Sinne unserer Kunden mindestens 24 Monate Garantie auf Neugeräte.» Auch Interdiscount gibt nun doch zwei Jahre Garantie.

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Professor Frédéric Krauskopf zum Thema Garantie
Aus Kassensturz vom 08.01.2013.
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