Zum Inhalt springen

Header

Video
Kostenfalle Umzug: Vermieter wälzt Schäden auf Mieter ab
Aus Kassensturz vom 11.04.2017.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 19 Sekunden.
Inhalt

Wohnen Kostenfalle Umzug: Vermieter wälzt Schäden auf Mieter ab

Viele Vermieter verlangen, dass Mieter nach dem Auszug für alle Reparaturen bezahlen sollen. Eine Frau soll wegen eines Hicks im Laminat gleich für den ganzen Wohnzimmer-Boden geradestehen. «Kassensturz» klärt, welche Rechte Mieter bei der Wohnungsübergabe haben.

Eigentlich lief bei der Wohnungsabgabe alles reibungslos. Eigentlich. «Wir haben das mit dem Vermieter gemacht, das Ganze lief friedlich ab», sagt Tatjana Malvone. Sie sei zu ihren Schäden gestanden, sagt sie. Schliesslich habe sie auch in der Wohnung gelebt, und da falle halt hin und wieder mal etwas runter. Das Wohnungsabnahmeprotokoll unterschreibt sie noch an Ort und Stelle. Eine Schadenssumme wird keine genannt, nur dass noch Offerten eingeholt werden müssen.

Am Anfang läuft alles rund

Die Schäden gibt Malvone ihrer Versicherung an, der Generali. Ein Hick im Laminat, Kratzer am Boden, ein paar Dellen in den Küchenfliessen, sonstige Sachen – Kleinigkeiten halt, denkt sie. Sie ist froh, dass sie das Ganze schnell abschliessen kann.

Doch weit gefehlt: Die erste Offerte, die Tatjana Malvone zu Gesicht bekommt, geht von 8000 Franken aus. «Das hat mich stutzig gemacht», erzählt sie. Auf der Offerte steht: Wohnzimmerboden 56 m2, rausreissen und neu einbauen. «Ich habe dem Versicherungsberater der Generali meine Bedenken geäussert, dass gleich der ganze Laminat renoviert würde», sagt Malvone. Doch der meinte nur, sie solle sich keinen Kopf machen, dass werde am Ende noch ausgerechnet.

Versicherung gekündigt

Letztendlich überweisst die Generali dem Vermieter eine Pauschale von 5000 Franken. Davon erfährt Tatjana Malvone aber erst nach Abschluss des Falles. Gleichzeitig bekommt sie die Kündigung ihrer Versicherung. Generali schreibt «Kassensturz» dazu: «Sobald ein Mitglied […] eine überproportionale Schadenquote aufweist, belastet es die anderen Mitglieder übermässig. Das hat zur Folge, dass die gesamten Prämieneinnahmen nicht mehr im Verhältnis zu den versicherten Risiken stehen.»

Tatjana Malvone fällt aus allen Wolken. Seit 23 Jahren ist sie Kundin der Generali. Sie hätte wenige Schäden gehabt. 2016 habe sie halt gleich zwei Fälle mit rund 2600 Franken Schaden gemeldet, sagt sie. «Und jetzt die 5000 Franken Mieterschaden.» Diese werden ihr nun zum Verhängnis.

Wohnungsübergabe: Die wichtigsten Tipps

Lassen Sie kleine Mängel vor der Abgabe selber beheben. So verhindern Sie, dass Ihnen der Vermieter später teure Handwerkerrechnungen schickt.
Mängel im Protokoll genau umschreiben, zum Beispiel «Haarriss ca. 3 cm im Lavabo».
Gewöhnliche Abnützung als solche bezeichnen oder sie im Protokoll gar nicht erwähnen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für einen Schaden aufkommen müssen: Bringen Sie einen Vorbehalt an («Nicht einverstanden»).
Sie können sich auch weigern, ein Abgabeprotokoll zu unterschreiben. Setzen Sie ihre Unterschrift nur unter das Protokoll, wenn es einwandfrei ist.
Wenn Sie mit Problemen bei der Wohnungsabgabe rechnen, ziehen Sie einen Spezialisten des Mieterinnen- und Mieterverbandes bei.
Die Wohnungsabgabe sollte spätestens einen Tag nach Ende des Mietverhältnisses durchgeführt werden.

Expertin erstaunt

Felicitas Huggenberger ist Geschäftsleiterin des Zürcher Mieterinnen- und Mieterverbandes. Selbst für die Expertin ist dieser Fall aussergewöhnlich. «Das Protokoll ist nicht sauber ausgefüllt. Und das, was an Schäden da ist, ist grossmehrheitlich normale Abnutzung», sagt Huggenberger. Die Mieterin hätte in Wirklichkeit nur sehr wenig zu zahlen gehabt. Das Problem: Tatjana Malvone hat das Protokoll schon unterschrieben. Ein Fehler.

Normalerweise würden Versicherungen Schäden sehr genau prüfen, sagt Huggenberger. Sie schicken dann Schadenexperten vorbei. Die Generali hat das nicht gemacht: «Die Notwendigkeit einer Besichtigung vor Ort hat sich nicht ergeben.» Man habe mit dem unterschriebenen Protokoll, den Angaben von Tatjana Malvone und Fotos keine Zweifel an der Schadenursache und -höhe sowie der Haftung, schreibt die Generali.

«Die Versicherung hat viel zu viel bezahlt», bilanziert hingegen Felicitas Huggenberger. Und dann letztendlich die Versicherung zu kündigen – mit der Begründung der hohen Schäden – sei sehr stossend, sagt die Mietexpertin.

Ende gut, fast alles gut

Für Tatjana Malvone ist die Sache vorbei: Sie hat eine neue Wohnung und sie hat auch eine neue Versicherung – wenn auch mit Auflagen. «Ich habe einen höheren Selbstbehalt und zwei Jahre ist Diebstahl auswärts, also in den Ferien zum Beispiel, nicht versichert», sagt sie. Es sei aber eine nervenaufreibende Zeit gewesen.

Auf die Frage, was sie denn aus der ganzen Angelegenheit gelernt habe, sagt Tatjana Malvone: «Ich werde nie mehr sofort ein Wohnungsabnahme-Protokoll unterschreiben.» Ausserdem werde sie ab sofort immer einen Experten hinzuziehen. Und wenn der das OK gebe, dann unterschreibe sie. Einen Tipp, den Tatjana Malvone allen Mieterinnen und Mietern ans Herz legen möchte.

Video
Studiogespräch mit Felicitas Huggenberger vom Mieterverband Zürich
Aus Kassensturz vom 11.04.2017.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 13 Sekunden.

Expertenchat

Box aufklappen Box zuklappen
Expertenchat

Haben Sie eine Frage zum Thema Wohnungswechsel? Dann schreiben Sie uns! Drei Experten werden sie heute Abend für Sie beantworten. Zum Chat

Meistgelesene Artikel