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Pro Litteris-Zahlungspflicht als ständiger Zankapfel
Aus Espresso aktuell vom 15.01.2019. Bild: Colourbox
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Urheberrecht Pro Litteris-Zahlungspflicht als ständiger Zankapfel

Bei der Beitragspflicht für Urheberrechte ist bei der Pro Litteris die Betriebsgrösse massgebend.

Artikel, Beiträge und Fotos in Zeitungen, Magazinen aber auch Schul-, Sach- und Fachbücher sind urheberrechtlich geschützte Werke. Wenn es aber um die Grundsatzfrage geht, wer überhaupt und wieviel Entschädigung zu bezahlen hat, ist oft die Verwirrung gross. Nicht selten gehen dabei die Emotionen hoch, oder es kommt sogar zu Gerichtsverfahren.

«Es stimmt, die Tarifstruktur ist sehr kompliziert und wir versuchen diese weiterhin transparenter und einfacher zu machen», erklärt die Leiterin des Rechtsdienstes der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris, Constanze Semmelmann.

Auch die Suche nach den effektiv Zahlungspflichtigen sei nicht immer einfach, man sei dabei auch auf die Mithilfe von Firmen und Betrieben angewiesen. Die Zusammenarbeit sei nicht nur empfohlen, sondern Pflicht. Und sie könne sich lohnen, heisst es bei Pro Litteris.

Kooperation mit Pro Litteris lohnt sich

Das hat auch Alexander Stuber erfahren. Er hat sich nach einem «Espresso»-Beitrag bei der Redaktion gemeldet. Der Hotelier aus Braunwald hat sich zwar, nachdem er plötzlich eine Rechnung erhielt, gegen die von Pro Litteris erhobene Jahrespauschale von rund 200 Franken hartnäckig gewehrt.

Nach einem langen Hin und Her und der Offenlegung seine Betriebszahlen wurde ihm schliesslich aber beschieden, dass er nicht abgabepflichtig sei. Für den Hotelier ist damit die Welt wieder in Ordnung.

«Für Kopien im privaten Bereich für Freunde und Nahestehende muss grundsätzlich keine Abgabe entrichtet werden», fasst Constanze Semmelmann zusammen. Für Betriebe, Firmen, Schulen und Verwaltungen sieht das Urheberrechtsgesetz dagegen ganz unterschiedliche Tarife mit Zahlungspflicht ab einer gewissen Anzahl Mitarbeiter vor. Je nach Branche muss bereits ab 2 Mitarbeitern eine Urheberrechts-Entschädigung bezahlt werden. Bei anderen Branchen liegt die Grenze höher, in der Hotellerie zum Beispiel bei 15 Vollzeitstellen.

Über den gültigen Tarif gibt Pro Litteris konkret Auskunft, sobald ein Betrieb die eigenen Kennzahlen offen gelegt hat. Die Verwertungsgesellschaft Pro Litteris hat 2017 fast 30 Millionen Franken an Entschädigungen eingezogen und an rund 12'000 Autoren, Journalisten, Künstler und Fotografen weiterverteilt.

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