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Sonstiges Recht Nicht bestellt: Muss ich die Brezel trotzdem bezahlen?

«Espresso»-Hörer Luigi Vicedomini war in einem bayerischen Restaurant in Zürich essen. Zu den Mittagsmenüs wurden Ihnen Brezel gebracht. Diese hatten sie weder bestellt, noch wurde der Gruppe erklärt, dass die Brezel pro Stück 2.50 Franken kosten. Dies merkten sie erst mit der Rechnung.

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Nicht bestellt: Muss ich die Brezel trotzdem bezahlen?
aus Espresso vom 27.06.2012.
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Laut Rechtsexpertin Doris Slongo bezahlt man in einem Restaurant grundsätzlich das, was man konsumiert. Wenn es um aufgeschnittenes Brot geht, kann man jedoch davon ausgehen, dass es nicht verrechnet wird, weil das üblich ist. Aber schon Brötchen wie «Püürli» können kosten, damit muss man rechnen. Und noch eher werden Bretzel verrechnet, die noch spezieller sind.

Doris Slongo: «Man kann Brezel vergleichen mit den Appenzeller Biberli oder kleinen Pommes Chips-Säckli, die manchmal auf den Tischen stehen. Auch diese sind nicht gratis.» Im Zweifel sollte man das Servierpersonal frage, ob die beigestellten Sachen inbegriffen sind oder extra verrechnet werden. Dann passieren keine unliebsamen Überraschungen.

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