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Sonstiges Recht Darf mein Göttibueb im Lastwagen mitfahren?

Michael Boos ist Lastwagenfahrer. Sein Göttibueb möchte schon lange gerne einmal mitfahren. Kein Problem, sagt der Arbeitgeber. Bei einem Unfall würde die Privathaftpflichtversicherung den Schaden bezahlen. Doch Michael Boos findet nichts derartiges in seiner Police. Wie ist nun die Rechtslage?

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Rechtsfrage: Darf mein Göttibueb im Lastwagen mitfahren?
aus Espresso vom 12.12.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 38 Sekunden.

Die gute Nachricht vorweg: Der Göttibueb von Michael Boos darf im Lastwagen mitfahren.

Bei einem Unfall müsste allerdings nicht die Privathaftpflichtversicherung von Michael Boos für allfällige Schäden aufkommen, sondern die Auto-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.

Die Autohaftpflichtversicherung zahlt bei einem Unfall

Die obligatorische Autohaftpflicht deckt Schäden, die der Autobesitzer oder der Lenker des Wagens durch einen Unfall verursacht. Heilungskosten, wenn sich jemand verletzt oder Schäden an einem anderen Auto. Weil die Autohaftpflicht auch bei Personenschäden einspringt und die Heilungkosten bezahlt, ist eine separate Insassenversicherung nicht nötig.

Zudem übernimmt die Autohaftpflicht Gerichts-, Anwalts- und Expertisekosten, wenn der Lenker durch einen Unfall in einen Rechtsstreit verwickelt wird.

Für Schäden am eigenen Auto braucht es eine Kaskoversicherung

Über die Autohaftpflicht nicht gedeckt sind dagegen Schäden, die dem Halter durch einen Unfall selber entstehen. Verletzt er sich, deckt die obligatorische Unfallversicherung die Heilungskosten und kommt für den Lohnausfall auf. Schäden am eigenen Auto sind aber nur versichert, wenn der Lenker eine separate Kaskoversicherung abgeschlossen hat.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gilt bei der Autohaftpflicht für junge Lenker ein Selbstbehalt, je nach Alter und Fahrpraxis zwischen 500 und 1000 Franken. Erfahrene Lenker können ihren Selbstverhalt mit der Versicherung selber aushandeln.

Flip Flop und Stilettos gehören nicht hinters Steuer

Aber aufgepasst: Wer einen Unfall grobfahrlässig verursacht, muss damit rechnen, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt. Das bedeutet: Die Geschädigten bekommen ihren Schaden vollumfänglich von der Autohaftpflicht ersetzt, diese greift aber auf den Lenker zurück.

Grobe Fahrlässigkeit liegt dann etwa vor, wenn jemand betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fährt, ein riskantes Überholmanöver wagt, die Scheiben ungenügend enteist oder sich mit ungeeigneten Schuhen – zum Beispiel Flip Flop oder Stilettos – hinters Steuer setzt.

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