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Sonstiges Recht Wider Willen auf Bild festgehalten

Ich habe am Skimarathon teilgenommen. Ein tolles Erlebnis. Jetzt bekomme ich zwei Bilder von mir von einer Fotoagentur. Man schreibt mir, ich solle die Fotos bezahlen oder zurückschicken. Darf man mich ohne meine Einwilligung überhaupt fotografieren? Und muss ich diese Bilder bezahlen?

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Wider Willen auf Bild festgehalten
aus Espresso vom 17.04.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 38 Sekunden.

Zusammen mit rund 12'000 anderen Läuferinnen und Läufern ist «Espresso»-Hörer Damian Staub den Engadiner Skimarathon gelaufen. «Ein tolles Erlebnis», schreibt er «Espresso». Weniger begeistert ist Damian Strub, als er ein paar Wochen später Post von einem Fotogeschäft bekommt.

Kein Foto ohne Einwilligung

«Im Couvert waren zwei Bilder von mir, dazu ein Brief, ich könne sie für 15.80 Franken kaufen oder zurückschicken». Damian Strub fühlt sich durch das Angebot belästigt. Zudem fragt er sich: «Darf man mich überhaupt ohne meine Einwilligung fotografieren?»

Grundsätzlich darf niemand ohne sein Wissen und gegen seinen Willen fotografiert werden. Bei grösseren Sportveranstaltungen engagieren die Veranstalter Fotografen und nutzen diese Bilder später zu Werbezwecken. In der Regel werden diese Bilder den Teilnehmenden später zum Kauf angeboten – als Erinnerung.

Persönliche Daten: Ein anderer Fall

Solche Fotos dürfen aber nur dann gemacht und verwendet werden, wenn die Teilnehmer bei der Anmeldung darüber informiert worden sind und mit der Verwendung einverstanden gewesen sind. Ist jemand nicht einverstanden, muss er die Möglichkeit haben, beim Veranstalter die Bearbeitung und Weitergabe seiner Daten sperren zu lassen.

Will ein Veranstalter gar Adressen oder andere persönliche Daten zu Werbezwecken weitergeben, genügt ein Hinweis in den Teilnahmebedingungen nicht. In diesem Fall muss er die Teilnehmer auf dem Anmeldeformular auf die geplante Weitergabe informieren.

Portofrei zurücksenden

Damian Strub hat sich online für den Marathon angemeldet. Auf der Internetseite werden die Teilnehmer informiert, dass ihre Daten zu Marketingzwecken verwendet werden, sofern sie sich nicht schriftlich dagegen aussprechen. Damian Strub hat dem Veranstalter die Weitergabe nicht untersagt. Deshalb ist das Angebot der Fotoagentur rechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss Strub diese Bilder nicht kaufen. Er kann auf dem Couvert dem Vermerk «zurück an den Absender» anbringen und es so portofrei zurückschicken.

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