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Services Achtung vor nutzlosem Registereintrag

Das Seco warnt erneut vor Fax-Mitteilungen, welche mit «Handelsregisteramt der Schweiz» betitelt sind. Diese haben absolut nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun. Hier sind Adressbuchschwindler am Werk. Mit welchen Tricks die «Registerhaie» arbeiten und wie Sie sich wehren können.

Rita Herzog aus Ballwil (BL) ist skeptisch. Sie hat einen Brief der «Handelsregisterdatenbank Schweiz» bekommen. Auf dem amtlich wirkenden Schreiben sticht neben dem Absender ein Schweizer Kreuz ins Auge.

Fax
Legende: Der Fax sieht offiziell aus. SRF

Der Brieftitel lautet: «Eintragungsantrag 2012-2014, Bearbeitungs-Nr. 7163.2012». «Ist das eine Fälschung?», möchte Rita Herzog von der Redaktion «Kassensturz/Espresso» wissen.

«Wir sind nämlich im Handelsregister schon registriert.» Den gleichen Brief hat unter vielen anderen auch Christian Zen-Ruffinen aus Susten (VS) bekommen. «Hier ist sicher etwas faul», vermutet er.

Adressbuchschwindler am Werk

Dem Brief der Handelsregisterdatenbank Schweiz beigelegt ist ein vorausgefülltes Formular. Der Empfänger wird aufgefordert, diese Daten auf ihre Richtigkeit zu prüfen, falls nötig Korrekturen anzubringen und das Blatt innert Frist zurückzufaxen.

Wer sich drängen lässt und unterschreibt, sitzt in der Kostenfalle: Für 87 Franken pro Monat ist man fortan im Onlineregister dieser Firma aufgeschaltet. Kündbar ist der Vertrag erst nach 2 Jahren. Das sind Kosten von total 2136 Franken. Für einen Adresseintrag in einem Onlinebranchenregister. Mit der gleichen Masche operiert aktuell das «Branchenbuch Zürich» sowie Dutzende andere Anbieter.

Der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband (SADV) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bezeichnen solche Praktiken als «Adressbuchschwindel» (Warnliste siehe unter Tipps). Warnungen veröffentlichen auch offizielle Stellen, zum Beispiel das Handelsregisteramt Zug oder das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt des Fürstentums Liechtenstein.

Die fiesen Tricks der «Registerhaie»

«Registerhaie» treiben seit vielen Jahren ihr Unwesen und bescheren vielen Kleinunternehmen schlaflose Nächte. Immer tauchen solche Firmen unter neuen Namen auf, ihre Methoden sind seit Jahren die gleichen:

  • Der Trick mit dem «Gratiseintrag». Am Telefon verspricht ein redegewandter Betreiber eines Branchenregisters oder einer «Wirtschatfsdatei», einen probeweisen Gratiseintrag . Nach Ablauf dieser Zeit flattert eine Rechnung ins Haus. Nur die ersten Wochen seien gratis gewesen, heisst es dann.
  • Der Trick mit dem «amtlichen Formular»: Empfänger bekommen ein amtlich wirkendes Formular zugeschickt. Die Namen der Absender ähneln Behörden oder offiziellen Verzeichnissen. Im Formular ist die Adresse des Empfängers bereits ausgefüllt, was den Anschein erweckt, hier bestehe bereits eine Kundenbeziehung. Im Begleitschreiben wird der Adressat aufgefordert, seine Angaben zu prüfen und allenfalls zu korrigieren. Dass es sich um einen kostenpflichtigen Auftrag handelt, steht gut versteckt im Kleingedruckten.
  • Der Trick mit der «Kündigung». Der vermeintliche Kunde wird angerufen. Sein «Branchenregister-» oder «Werbevertrag» laufe demnächst aus, ob er ihn verlängern wolle. Wer das nicht möchte, solle ein Faxformular, welches er sogleich erhalten werde, unterschreiben und zurückzufaxen. Wer das tut, sitzt ebenfalls in der Falle. Denn dieses Fax ist der eigentliche – meist mehrjährige - Auftrag. Manchmal handelt es sich bei den Faxnummern um teure 0900-Nummern. Die Antwort geht dann gleich auch noch ins Geld.

Seit dem 1. April 2012 sind solche Geschäftspraktiken verboten. Geprellte können unseriöse Anbieter dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) melden (siehe Tipps). Gegen einige dieser Registerschwindler laufen gar Strafverfahren.

Links:

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  • Warnliste mit unseriösen Anbietern: www.sadv.ch.
  • Informationsbroschüre «Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!» (Seco): www.seco.admin.ch.
  • Firmen mit irreführenden Geschäftspraktiken können Sie dem Staatssekretariat für Wirtschaft melden, unter der E-Mail-Adresse: fair-business@seco.admin.ch.

Eine Meldung ans Seco oder eine Strafanzeige bewirken jedoch nicht, dass der einmal unterschriebene Vertrag automatisch ungültig ist. Die betroffenen Unternehmen müssen sich selber wehren.

So fechten Sie den Vertrag an

Bestreiten Sie schriftlich die Forderung eines Adressbuchschwindlers. Wichtig: Wer eine Rechnung erhält, sollte sofort reagieren und dem Anbieter in einem eingeschriebenen Brief mitteilen, er sei durch sein Vorgehen getäuscht worden, weshalb er die Bezahlung verweigere.

«Registerhaie» gehen in der Regel aggressiv gegen säumige Zahler vor, zum Beispiel mit Hilfe von Inkassobüros oder sie leiten eine Betreibung ein. Darauf unbedingt Rechtsvorschlag erheben und sich rechtlich beraten lassen. Verschiedene Gerichte haben geprellten Unternehmen Recht gegeben.

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