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Betreibungsversuch Swiss Travel Point: So reagieren Sie richtig
Aus Espresso vom 07.04.2014. Bild: Colourbox
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Services Betreibungsversuch Swiss Travel Point: So reagieren Sie richtig

Zuerst waren es Zeitschriften-Abos, dann Traumreisen: Zwei Brüder locken immer wieder Konsumenten in die Falle – aktuell mit der Firma Swiss Travel Point. Sie versendet zurzeit Mahnungen und sogar Betreibungsandrohungen für nicht gerechtfertigte Rechnungen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Die Gebrüder Gökhan und Zafer Yildirim geben einmal mehr Anlass zu Ärger. Dieses Mal mit zweifelhaften Reiseangeboten unter dem Namen Swiss Travel Point: Am Telefon wird mit äusserst günstigen Ferien geworben. Wie es dann weitergeht, zeigt exemplarisch dieser Forumseintrag von Johanna E.: «Ich erklärte am Telefon sehr deutlich, dass ich nicht interessiert bin. Der Anrufer bestand darauf, mir Prospekte zu schicken. Bald darauf lag eine Rechnung und später eine Mahnung im Briefkasten.»

Wer die Angelegenheit mit Swiss Travel Point telefonisch klären will, hört seit Tagen nach fünf Mal Klingeln das Besetztzeichen. Es scheint, dass die Firma lästige Anrufe von verärgerten Kunden ins Leere umleitet.

Vor einiger Zeit verschickten die Yildirims als Inhaber der Firma Hanse Medienservice GmbH zudem ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für Zeitschriften-Abos, die gar nie abgeschlossen wurden. «Kassensturz» und «Espresso» haben mehrmals über diese Machenschaften berichtet und in beiden Fällen – Zeitschriften-Abos und Reiseprospekte – geraten, diese Rechnungen nicht zu bezahlen.

Den Vertrag schriftlich anfechten

Viele scheinen dies beherzigt zu haben. Denn momentan ist eine neue Welle unterwegs: Diverse Zuschriften und Forumseinträge auf srf.ch/konsum zeigen, dass Swiss Travel Point nun Mahnungen für die zugestellten Reiseprospekte verschickt. Via Inkassobüro treffen sogar Betreibungsandrohungen ein, wie Claudia H. berichtet: «Ich bekam heute die Androhung von Inkassodata Luzern. Nachdem ich alles eingeschrieben zurückgeschickt habe, bekam ich Drohanrufe, ich müsse bezahlen.»

Für die Betroffenen heisst es nun, Ruhe bewahren, denn da sie niemals vorhatten, einen Vertrag abzuschliessen, ist auch kein solcher zustande gekommen. «Kassensturz/Espresso» rät: Teilen Sie dies der Swiss Travel Point per Einschreiben mit und senden Sie das erhaltene Prospektmaterial zurück (einen entsprechenden Musterbrief finden Sie in der grauen Service-Box rechts). Falls Sie bereits von Inkassodata kontaktiert wurden, senden Sie auch dieser eine Kopie des Schreibens.

Ungewollte mündliche Vertragsabschlüsse: Weitere Tipps

  • Wenn Sie von Telefonverkäufern angerufen werden, bleiben Sie kurz angebunden und beantworten Sie keine Fragen. Sagen Sie klar, dass Sie keinen Vertrag wollen und legen Sie auf.
  • Sagen Sie bei Telefonmarketing-Anrufen nie auf Kommando «ja» oder «nein». Wiederholen Sie keine vorgesprochenen Sätze.
  • Falls Sie Interesse am Angebot haben, lassen Sie sich Unterlagen zustellen. Sagen Sie aber auch hier ganz deutlich, dass Sie keinen Vertragsabschluss wünschen – zumindest nicht am Telefon.
  • Wenn Sie die Unterlagen erhalten haben: Lesen Sie sie aufmerksam durch. Legen Sie ein spezielles Augenmerk auf Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist. Falls Unklarheiten bestehen, lassen Sie sich diese schriftlich erklären und bestätigen.
  • Sie haben die Möglichkeit, Telefonmarketing-Anrufe grundsätzlich zu unterbinden. Fordern Sie dazu den Betreiber Ihres Anschlusses auf, im Telefonbuch ein Sternchen neben Ihre Nummer zu setzen («Wünscht keine Werbung»).

Wenn Sie ungewollt einen Vertrag abgeschlossen haben:

  • Bezahlen Sie die Rechnung auf keinen Fall.
  • Fechten Sie den Vertrag sofort per Einschreiben an (Musterbrief siehe graue Service-Box) und reagieren Sie nicht auf weitere Korrespondenz.
  • Falls die Telefonmarketing-Firma wider Erwarten eine Betreibung einleiten sollte, reichen Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag ein. Die Firma muss dann die Forderung vor Gericht geltend machen und dort einen eindeutigen Beweis für einen sauberen Vertragsabschluss erbringen. Da dies mit Kosten verbunden ist oder ein eindeutiger Beweis häufig fehlt, verzichten solche Firmen in der Regel auf einen Zivilprozess.

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