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Services So beugen Arbeitnehmer sexuellen Belästigungen vor

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Ein Arbeitgeber musste einer Angestellten eine Entschädigung zahlen, weil im Betrieb regelmässig Mails mit sexuellen Inhalten kursierten und Fotos mit nackten Frauen an Wänden hingen.

Mit diesen Massnahmen können Sie sexueller Belästigung in Ihrem Betrieb vorbeugen:

  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden mündlich, dass in Ihrem Betrieb sexuelle Belästigung nicht toleriert wird.
  • Arbeiten Sie ein Reglement aus zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Ein solches Dokument soll enthalten, welche Verhaltensweisen nicht erwünscht sind, wohin sich Betroffene wenden können und mit welchen Sanktionen im Fall einer Belästigung zu rechnen ist.
  • Bestimmen Sie eine geeignete Ansprechperson im Unternehmen, an die sich Opfer wenden können.
  • Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden regelmässig über das Betriebsklima, zum Beispiel im Jahresgespräch.
  • Gehen Sie Klagen unvoreingenommen nach. Sprechen Sie mit den Beteiligten – aber alleine.
  • Protokollieren Sie alle Gespräche.
  • Informieren Sie die Belegschaft knapp und sachlich über laufende Abklärungen. So verhindern Sie Gerüchte und Vorverurteilungen.
  • Informieren Sie die Belegschaft nach dem Abschluss eines Verfahrens über den Ausgang. Teilen Sie den Mitarbeitenden mit, falls das Opfer eine Wiedergutmachung erhalten hat und benennen Sie die Massnahmen, die nun ergriffen werden.

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