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Abzocke am Telefon: Falsche Rechtsauskunft für teures Geld
Aus Kassensturz vom 17.04.2018.
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Geld Telefonische Rechtsberatung: falsche Auskunft für viel Geld

Das Institut für Rechtsberatung gaukelt bei seiner Telefonberatung eine breit abgestützte, juristische Beratung vor. Doch das Angebot ist teuer und die Auskünfte belanglos oder sogar falsch.

«Herzlich Willkommen bei der Beratungshotline beim Institut für Rechtsberatung. Die Beantwortung des Anrufes kostet 3.80 Franken pro Minute.»

Bei diesem Preis erwartete Gregor Voegeli eine kompetente juristische Auskunft: «Ich bin davon ausgegangen, dass ich in zehn Minuten oder einer Viertelstunde meine Information habe», sagt Voegeli. Das sei immer noch günstiger als ein Anwalt.

Mann blättert in seinen Unterlagen
Legende: Gregor Voegeli muss den vollen Betrag bezahlen, obwohl es einen Fehler im Systtem gab und er immer wieder aus der Leitung fiel. SRF

Gregor Voegeli hatte eine Frage zum Scheidungsrecht. Er war gut vorbereitet, wusste genau, was er fragen musste. Doch wirkliche Hilfe hat er nicht erhalten: «Ich habe 223 Franken ausgegeben für null Information.»

Betrag trotz Fehler im System verrechnet

Das Fiasko begann schon beim Einwählen in den Telefonservice: Der 3-Franken-80-Tarif läuft bereits während des Ansage-Textes. Wegen eines Fehlers im System flog Vögeli mehrmals aus der Leitung. Später stellte er fest: Die Zeit wurde ihm knallhart verrechnet.

Der Geschäftsführer vom Institut für Rechtsberatung, Albrecht von Bernuth, schreibt: «Ende Februar bis Anfang März wurde unsere Telefoninfrastruktur neu installiert. Dadurch kam es vereinzelt zu technischen Schwierigkeiten.»

Wer als Betreiber weiss, dass eine Fehlermeldung ertönt, für die abgerechnet wird, verstösst gegen die Bestimmungen der Preisbekanntgabeverordnung.
Staatssekretariat für Wirtschaft Seco

Doch «Kassensturz» weiss: Die Fehler traten schon viel länger auf und waren selbst Mitte April nicht behoben. Dies zeigen mehrere Tests von «Kassensturz».

Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco gerät von Bernuth damit in eine heikle Situation: «Wer als Betreiber weiss, dass bei Anrufen auf seine Mehrwertdienstnummer eine Fehlermeldung ertönt, für die abgerechnet wird, verstösst unseres Erachtens gegen die Bestimmungen der Preisbekanntgabeverordnung.» Ferner könne eine Täuschung im Rahmen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG vorliegen.

«Zu wenig Personal für die Beratungsleistung»

Das Institut für Rechtsberatung bietet seine telefonische Rechtsberatung zwölf Stunden am Tag und dies während sieben Tage pro Woche an – auf praktisch allen Rechtsgebieten. Die Homepage suggeriert, es würde ein grosses Team von Juristinnen und Juristen beim Institut arbeiten. Tatsächlich ist es aber nur Albrecht von Bernuth und zwei Teilzeitangestellte. Wie viel diese beiden Juristen tatsächlich arbeiten, wollte von Bernuth nicht sagen.

Für die «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner ist klar: «Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man auf allen Rechtsgebieten eine solche Beratungsleistung mit so wenig Personal seriös erbringen kann.» Kassensturz wollte deshalb wissen, wie viel juristische Kompetenz man bei der Rechtsberatung erhält fürs Geld. Ein Redaktor und die Redaktions-Juristin Gabriela Baumgartner machten drei Testanrufe.

Beim ersten Test-Anruf zum Thema Kapprecht eines Baumes auf der Liegenschaftsgrenze zitiert Albrecht von Bernuth zwar aus dem ZGB, vergisst aber, dass die entscheidenden Dinge im Einführungsgesetz zum ZGB und sogar in Gemeindeverordnungen geregelt sind. Denn beim Kapprecht, wie bei vielen anderen rechtlichen Fragen auch, gibt es neben dem Gesetz kantonale und kommunale Verordnungen und Reglemente, die man berücksichtigen muss.

Institut bewegt sich auf dünnem Eis

Auch den zweiten Test besteht die Rechtsberatung nicht. Kassensturz-Juristin Gabriela Baumgartner hatte eine ganz konkrete Frage gestellt zum Thema Frühpensionierung. «Eine Frage, die ein erfahrener Jurist und Berater eigentlich beantworten können muss», sagt Baumgartner. Doch von Bernuth habe die Rechtslage augenscheinlich nicht gekannt und konnte nicht weiterhelfen. «Und gewisse Auskünfte, die er gegeben hat, waren schlicht und einfach falsch.»

Wer von sich aus behauptet, kompetente und juristische Beratung anzubieten, muss über das nötige Fachwissen verfügen.
Staatssekretariat für Wirtschaft Seco

Bei der Frage zum Thema Haftpflichtrecht – ein Kind tritt im Fitnesscenter auf die Brille einer Kundin – las von Bernuth Gesetzespassagen vor, konnte aber nicht sagen, was die Kundin mit diesen Angaben machen soll. «Die entscheidenden, wichtigen Informationen, konnte er nicht geben», sagt Gabriela Baumgartner.

Screenshot Homepage
Legende: «Kassensturz» machte drei Testanrufe und das Ergebis ist nicht so erfreulich. SRF

Auch hier begibt sich das Institut auf dünnes Eis. Laut Seco gilt beim Mehrwertdienst: «Wer von sich aus behauptet, kompetente und juristische Beratung anzubieten, muss über das nötige Fachwissen verfügen und im Grundsatz in der Lage sein, diesen Ansprüchen zu genügen. Ansonsten könnte das im Lauterkeitsrecht geltende Prinzip der Wahrheit und Klarheit im Wettbewerb beziehungsweise das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG verletzt sein.»

Allerdings weist das Seco «ausdrücklich darauf hin, dass letztlich nur ein Gericht in Kenntnis und Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls verbindlich beurteilen kann, ob vorliegend das Lauterkeitsrecht verletzt ist.»

Seltsame Werbung

Box aufklappen Box zuklappen

Die Rechtsberatung macht ausgerechnet auf der Betreibungsseite Werbung für Finanzinstitute, die den Konsumenten erst recht Geld abknöpfen. Wer sich auf der Homepage bei Fragen zu Schulden und Finanzproblem durchklickt, stösst sehr schnell auf Werbung von Finanzinstituten und Schuldensanierern vor denen «Kassensturz» regelmässig warnt.

Albrecht von Bernuth glaubt nicht, dass er falsch beraten habe. Er schreibt: «Die Rechtsfrage von Herrn Voegeli haben wir mit Hinweis auf Art. 279 ZGB vollumfänglich, kompetent und korrekt beantwortet.» Warum Voegeli oder der «Kassensturz» das «nicht verstanden haben, können wir nicht nachvollziehen». Auch beim Kapprecht habe er richtig beraten. Zu den Testfragen betreffend Haftpflichtrecht und Frühpensionierung hat sich von Bernuth nicht geäussert.

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