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Arbeit Arbeitszeiterfassung: Einigung in weiter Ferne

Die Arbeitnehmerseite möchte die bestehenden Regeln behalten, die Arbeitgeber wünschen eine Liberalisierung. Der Bundesrat zeigt sich wenig entscheidungsfreudig. «Espresso» zeigt auf, welches die Knackpunkte sind.

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Arbeitszeiterfassung: Einigung in weiter Ferne
aus Espresso vom 01.05.2013. Bild: Colourbox
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Seit drei Jahren schon diskutiert man über eine allfällige Änderung der Arbeitszeiterfassung. Der Grund: Obwohl eigentlich obligatorisch, erfassen längst nicht mehr alle Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden, sondern setzen auf Vertrauensarbeitszeit. Damit verliert die Zeit, die man am Arbeitsplatz verbringt, an Bedeutung. Gewichtiger ist für viele Arbeitgeber die Arbeit, die man abliefert.

Pilotprojekt mit sieben Banken

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) führte in den vergangenen drei Jahren einen Pilotversuch mit sieben Banken durch. Deren Arbeiter setzten auf Vertrauensarbeitszeit, bauten ihre Überstunden selbstständig ab.

Daraufhin fehlten den Arbeitsinspektoraten in den Kantonen allerdings nötige Angaben, um die geleistete Zeit zu überprüfen. «Es hat sich gezeigt, dass eine gewisse Pflicht bei der Arbeitszeiterfassung wichtig ist», erklärt Seco-Sprecherin Marie Avet die Schlüsse, die man aus dem Pilotprojekt zieht.

Kompromiss gefällt niemandem

Der Kompromiss, den das Seco ausarbeitete, gefällt jedoch weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgebervertretern. Dieser sah vor, dass ab einem Bruttolohn von 175 000 Franken keine Zeit mehr erfasst werden solle. Betroffen wären damit vier Prozent aller Angestellten.

«Der Entscheid in dieser Sache wird nicht einvernehmlich sein können», so Ruth Durrer vom Arbeitgeberverband. Deshalb solle das Seco nun endlich einen Entscheid treffen und mit den gewonnenen Erkenntnissen anschliessend die Diskussion noch einmal führen.

«Die Antworten der Vernehmlassung auf den Kompromissvorschlag waren beinahe durchs Band negativ», sagt auch Luca Cirigliano vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Der Status Quo sei nicht schlecht, man müsse jedoch das Gesetz nun endlich anwenden.

Entscheiden wie es weitergeht, muss der Bundesrat. Mitte März mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass sich dieser Entscheid weiter verzögern kann.

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