Nach einigem Hin und Her hat der Nationalrat die letzten Differenzen im Weiterbildungsgesetz bereinigt. Umstritten war bis zuletzt, welche Rolle den Arbeitgebern zukommt. Nun heisst es im Gesetz, sie sollen die Weiterbildung «begünstigen». Eine sehr offene Formulierung.
Trotzdem spricht der Verband «Angestellte Schweiz», der Dachverband von rund 70 Angestellten-Vereinigungen, von einer «guten Nachricht für alle Angestellten». «Espresso», das Konsumentenmagazin von Radio SRF 1, hakt beim Verband nach: Was soll das neue Gesetz den Angestellten denn konkret bringen?
Fabrizio Lanzi, der bei den «Angestellten Schweiz» den Bereich Weiterbildung leitet, sagt, das neue Gesetz bringe nichts Konkretes. Dann folgt das grosse «Aber»: «Wir kennen das von den Gesamtarbeitsverträgen: Eine Empfehlung ist eben doch eine Basis, um miteinander zu sprechen.» In diesem Fall gehe es darum, mit Arbeitgebern über die Weiterbildung zu verhandeln. «Man muss dranbleiben», sagt Lanzi. Und er meint damit nicht nur die Angestelltenverbände: Es brauche bei der Weiterbildung auch die Eigeninitiative der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.