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Arbeit Zuhause arbeiten: Was darf ich, was nicht?

Am 13. Juni ist «Home Office Day». An diesem Tag fördern viele Unternehmen die Arbeit von zuhause aus. Dabei ist es jedoch wichtig, dass Arbeitgeber und -nehmer untereinander klare Abmachungen treffen. Nur so profitieren beide Seiten davon.

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Zuhause arbeiten: Was darf ich, was nicht?
aus Espresso vom 13.06.2013. Bild: key
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Wer regelmässig zu Hause arbeiten darf, entlastet den Verkehr, ist produktiver, zufriedener und bringt Beruf und Privatleben besser unter einen Hut. Das sagen die Befürworter so genannter Homeoffice-Days. Und: Arbeitgeber würden zusätzlich profitieren, weil sie bestehende Arbeitsplätze besser auslasten könnten.

Ganz so einfach sei die Sache nicht, sagen Skeptiker. Wer zu Hause arbeite, könne sich wegen der ständigen Erreichbarkeit weniger gut abgrenzen, zudem verkompliziere ein Heimarbeitstag die Kommunikation im Team, wenn nicht gar im Betrieb.

Und überhaupt: Wer garantiert, dass die Leute zu Hause auch wirklich arbeiten und nicht stattdessen ihren Haushalt in Schwung halten?

Diese Abmachungen sollten getroffen werden

Allen Bedenken zum Trotz bieten viele Grossunternehmen flexible Arbeitszeitmodelle mit Homoffice an. Konkrete Regelungen fehlen aber vielerorts. Dabei wäre genau das wichtig.

Folgende Punkte sollten zwischen Arbeitgeber und Angestellten besprochen werden:

  • Zu welchen Zeiten muss der Mitarbeiter präsent oder erreichbar sein? Darf jemand seine Arbeit um fünf Uhr beginnen und sich dafür bereits um 15 Uhr in den Feierabend verabschieden?
  • Wie lange dauern Pausen? Darf der Angestellt in dieser Zeit das Homeoffice verlassen und zum Beispiel spazieren gehen?
  • Welches Resultat wird erwartet? Wie muss der Angestellte Rechenschaft darüber ablegen, wie er seinen Heimarbeitstag nutzt?
  • Wie weit beteiligt sich der Arbeitgeber an der Infrastruktur und am Büromaterial?

Telefonspesen sind dem Angestellten in jedem Fall zu entschädigen. Denkbar wäre auch ein Beitrag an die Internetverbindung und für die Nutzung des Heimarbeitsplatz. Die Höhe dieses Beitrages ist wiederum Verhandlungssache.

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