Viele freuen sich über den Gewinn eines «Gratis-Shootings». Erst nach dem Shooting – wenn die schönen Bilder locken – kommen die saftigen Preise auf den Tisch. Viele Kunden sind dann enttäuscht. Diese Erfahrung hat auch Livia T. im Studio Artist Fotografie in Winterthur gemacht. «Kassensturz» berichtete darüber (siehe graue Box).
Darum geht es:
Viele Kunden melden sich nach der Sendung
Nach der Sendung meldeten sich Dutzende von Betroffenen im Meinungsforum und bei «Kassensturz», sie hätten ähnliche Erfahrungen gemacht.
Doch statt seine Geschäftspolitik zu überdenken, geht das Fotostudio jetzt auf seine Kundin los: Der Studio-Inhaber schüchtert sie mit einem Anwaltsschreiben ein und betreibt sie auf 50‘000 Franken. Sie habe im Beitrag gelogen, behauptet der Geschäftsführer. Wegen Geschäftsschädigung fordere das Fotostudio nun das Geld.
Betreibung heisst gar nichts
Gut zu wissen: Livia T. braucht sich keine grossen Sorgen zu machen. In der Schweiz kann theoretisch jeder jeden betreiben. Livia T. hat nun Rechtsvorschlag erhoben. Nun muss das Fotostudio vor Gericht beweisen, dass es gegenüber ihrer Kundin eine berechtigte Forderung hat.
Für «Kassensturz» ist so ein Vorgehen fast einmalig. Was das Fotostudio zu dieser Einschüchterungstaktik bewegt, wollte weder das Fotostudio noch dessen Anwalt erläutern.