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Konsum Dürfen Firmen ihren Angestellten nachspionieren?

Viele grössere Firmen lassen ihre Angestellten durch Testkunden benoten. Arbeitsrechtlich ist diese Methode nicht ganz problemlos.

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Dürfen Firmen ihren Angestellten nachspionieren?
aus Espresso vom 19.10.2012.
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«Diesen geheimen Test-Einkäufen sind sehr enge Grenzen gesetzt», erklärt Natalie Imboden, Branchenverantwortliche der Gewerkschaft Unia. «Man darf bloss Faktoren testen, die messbar sind.» Dazu gehöre etwa die Anzahl Minuten, die man vor der Kassen anstehen muss.

Missbrauchsfälle bekannt

Das sogenannte «Mystery-Shopping» kann auch missbraucht werden, wie konkrete Beispiele belegen. So hat zum Beispiel die Gewerkschaft Kenntnis von Fällen, bei welchen Testkäufer eine Flasche teuren Wein an der Kasse vorbeischmuggelten und dabei so raffiniert vorgingen, dass das Personal unmöglich reagieren konnte. «Dieser Vorfall führte zu einer Verwarnung der zuständigen Person. Das ist aber nicht zulässig», sagt Natalie Imboden. Die Gewerkschaft sei in diesem sowie in anderen Fällen bei den Detailhändlern vorstellig geworden. Als Konsequenz haben diverse Händler ihr Vorgehen beim «Mystery-Shopping» angepasst.

Verkäufer zu spät konfrontiert

«Espresso»-Hörerin Milena Schlegel aus Trübbach (SG) hat selbst Erfahrung mit den geheimen Testkunden gemacht. Sie arbeitete früher bei der Post und der SBB. Ihr Kritikpunkt ist, dass die Verkäufer immer erst sehr spät mit den Resultaten konfrontiert werden. «Ich weiss doch drei Wochen später nicht mehr, was ich an einem bestimmten Tag gemacht habe.» Deshalb sei es besser, wenn die Verkäufer gleich unmittelbar nach dem Testkauf informiert werden.

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