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Lebensmittel mit Schweizerkreuz: Was ist legal? Kassensturz
Aus Kassensturz vom 09.02.2010.
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Konsum Lebensmittel mit Schweizerkreuz: Was ist legal?

Schweizer Rösti ohne Schweizer Kartoffeln, Schweizer Guetzli aus Importweizen, Bündnerfleisch aus Argentinien: Wie viel Rohstoffe aus der Schweiz müssen in Lebensmitteln sein, die mit dem Schweizerkreuz werben? Diese Frage entzweit die Bauern, Konsumentenschützer und Nahrungsmittelbranche.

Schweizerkreuz, Schweizer Berge oder Schweizer Ortsnamen auf der Verpackung – viele Hersteller werben mit Swissness. Studien belegen: Mit der Marke Schweiz lässt sich viel Geld verdienen, denn die Konsumenten sind bereit, 20 Prozent mehr zu bezahlen, wenn sie dafür ein Schweizer Produkt bekommen. Doch nicht immer ist Schweiz drin, wenn Schweiz draufsteht. Swiss Quality von Zwicky zum Beispiel: Die Hirseflocken kommen aus den USA. Das Original Alpen-Swiss-Style-Müesli: Made in England. Und Rindfleisch Origine del Ticino – mit Fleisch aus Deutschland.

80 Prozent der Rohstoffe

Der Beschiss mit dem Schweizerkreuz soll nicht mehr möglich sein. Felix Addor vom Institut für Geistiges Eigentum hat die sogenannte Swissness-Vorlage ausgearbeitet. Das Gesetz soll regeln, wie schweizerisch ein Lebensmittel sein muss, damit ein Schweizerkreuz auf der Verpackung stehen darf. Bei den Lebensmitteln heisst das laut Addor, dass neu 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz kommen müssen, soweit sie hierzulande überhaupt vorhanden sind. «Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht gibt – wie Kakao – müssen nicht aus der Schweiz kommen, auch in Zukunft nicht.» Und die zweite Voraussetzung sei, dass der wesentliche Herstellungsprozess in der Schweiz stattfinden müsse, sagt Addor.

Schweizer Bauern begrüssen die Swissness-Vorlage. Hansjörg Walter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes, setzt sich dafür ein, dass gesetzlich geregelt wird, wie Schweizer Produkte zu kennzeichnen sind. Für die Schweizer Bauern sei es wichtig, dass sie ihre Produkte mit Herkunft, Qualität, Ökologie und tierfreundlicher Haltung schützen könnten. «Wir sind immer mehr dem Ausland und den Importprodukten ausgesetzt, da wollen wir uns abgrenzen können», sagt Walter.

Der Nahrungsmittelbranche passt das neue Gesetz gar nicht. Die Guetzli-Hersteller zum Beispiel wären direkt betroffen. Nicht die Schokolade ist das Problem, es sind die Bisquits. Sie werden zu einem grossen Teil aus Weizen hergestellt, Weizen aus Übersee. Guetzlimarken wie Midor dürften also nicht mehr mit Swissness werben.

«Existentielle Probleme»

Auch für Teigwarenhersteller Beat Grüter hätte das neue Gesetz Konsequenzen. Er produziert in Frauenfeld Spaghetti und Nudeln. Teigwaren bestehen aus Wasser, Hartweizengriess und Eiern. Der wichtigste Bestandteil, der Hartweizengriess, macht 80 Prozent aus. Er kommt aus Kanada, da in der Schweiz kein Hartweizen angebaut wird. Das Problem sind die Eier. «Wir verarbeiten ausschliesslich Freilandeier – 10 Prozent aus der Schweiz, mehr bekommen wir nicht.» Der Hersteller wolle den Anteil aber auf 20 bis 25 Prozent erhöhen. Das ist immer noch zu wenig für die 80-Prozent-Vorschrift.

Die Firma exportiert die Teigwaren zu einem grossen Teil nach Deutschland. Swissness kommt dort bei den Kunden gut an. Ein Verzicht auf das Schweizerkreuz würde das Unternehmen, das traditionelle Marken wie Bschüssig und Ami herstellt, hart treffen, sagt Beat Grütter. Ohne Schweizerkreuz würde er seinen Verkaufsschlager verlieren und einer unter vielen sein. Er befürchtet massive Umsatzeinbussen und fordert deshalb eine Ausnahmeregelung: «Sonst haben wir existentielle Probleme», sagt Grütter.

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