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Teurer Staubsauger
Aus Kassensturz vom 12.11.2002.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 30 Sekunden.
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Konsum Vertreter-Ärger sorgt für teuren Staubsauger

Ein Staubsauger-Vertreter bearbeitet eine Rentnerin so lange, bis die 79-Jährige den Abzahlungsvertrag für einen 3700 Franken teuren Spezialstaubsauger unterschreibt.

Vor zwei Monaten erhielt Marie Borer Besuch von einem Staubsauger-Vertreter der Firma Oeko-Reinigungssystem aus Aarau. Seither hat die Rentnerin aus dem basellandschaftlichen Therwil Kummer. Grund: Die Asthmatikerin hat sich vom Vertreter einen Spezial-Luxusstaubsauger für 3700 Franken andrehen lassen. «Ich habe mich nicht getraut, ihm zu sagen, er solle zusammenpacken und gehen. Und ich hätte dringend an ein Örtchen gehen müssen. Nach drei Stunden habe ich gesagt, ich unterschreibe. Einfach, damit er geht.»

 

Unterschrieben hat Marie Borer einen Abzahlungskaufvertrag. Der Vertreter kam ihr mit den üblichen Rabatten entgegen. Doch der Staubsauger kostet immer noch 3700 Franken. Der Vertrag ist korrekt. Marie Borer hätte innert sieben Tagen vom Verkauf zurücktreten können. Das hat die Seniorin verpasst. «Ich habe das Zeugs in den Kasten gelegt. Ich hab mich nicht mehr getraut, es anzuschauen», erzählt Marie Borer.

In der Folge wandte sich Marie Borer an die Lungenliga beider Basel. Die Oeko-Reinigungssysteme habe sich nämlich vor dem Besuch des Vertreters bei ihr als Asthma-Liga gemeldet. Eine Asthma-Liga gibt es in der Nordwestschweiz nicht. Die Lungenliga beider Basel hört aber immer wieder, dass Firmen sich telefonisch mit «Asthma-Liga» anmelden - ein Türöffner für den Vertreterbesuch. Wolfgang Weder von der Lungenliga erzählt:

Tipps

  • Bei Haustürgeschäften mit Waren oder Dienstleistungen, deren Wert über 100 Franken liegt, kann der Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Vertrags schriftlich und entschädigungslos zurücktreten (siehe Link Musterbrief). Ausgenommen sind Versicherungsverträge.

     

     

  • Nicht vergessen: In der Regel hat man es an der Haustür mit ausgebufften Verkaufsprofis zu tun, die ihr Geld auf Provisionsbasis verdienen. Für einen erfolgreichen Vertragsabschluss ist ihnen manches Mittel recht.

     

     

  • Auf einen Liefertermin im Kaufvertrag bestehen: So kann der Käufer bei Lieferverzug schriftlich eine Nachfrist ansetzen und gleichzeitig ankündigen, dass er sich bei erneuter Verzögerung den Rücktritt vom Vertrag vorbehält.

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