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Bei Trickdiebstahl droht doppeltes Pech
Aus Espresso vom 24.06.2014. Bild: keystone
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Versicherungen Geld gestohlen am Bankomat - Versicherung zahlt nicht

Gegen Diebstahl sind viele über die Hausratversicherung abgesichert. Dieser Schutz gilt allerdings nicht bei Bargeld. Dann zahlt die Versicherung nicht - ausser es ist Überfall und kein Trickdiebstahl. «Espresso» über die spitzfindigen Argumente der Versicherungen und Massnahmen gegen Diebe.

Es war der 16. Mai 2014: Silvia Niederhauser wollte bei der Poststelle Grenchen (SO) Bargeld abheben. 1000 Franken benötigte die «Espresso»-Hörerin. Beim Postomaten im Vorraum der Poststelle tippte sie ihren Pincode ein. Sie sah, dass ein Mann den Vorraum betrat, dachte sich aber vorerst nichts Böses dabei und tippte den gewünschten Geldbetrag ein.

Just in diesem Moment stürmte der Unbekannte auf sie zu. «Er hatte eine Zeitung in der Hand und zeigte auf irgendwelche Inserate.» In einer Sprache, die Silvia Niederhauser nicht verstand, redete der Mann auf sie ein. «Ich sagte ihm, er solle verschwinden und drückte ihn zur Seite.»

Darauf wiederum drückte der Mann Silvia Niederhauser zur Seite, wurde laut und fuchtelte wild auf den Zeitungsinseraten herum. In diesem Moment realisierte Silvia Niederhauser, was der Mann wohl vorhatte. Erschrocken drückte sie die Stopp-Taste des Geldautomaten – aber zu spät. Der Mann hatte sich die 1000 Franken unter der Zeitung geschnappt und verschwand.

Versicherung will zuerst nicht zahlen

Nachdem Silvia Niederhauser Anzeige erstattet hatte, schilderte sie den Fall per Telefon ihrer Versicherung, der Mobiliar. Dort hiess es, Bargeld sei bei Taschen- und Trickdiebstahl nicht versichert und daher würde der Schaden auch nicht übernommen.

Silvia Niederhauser gab sich damit aber nicht zufrieden: Sie wandte sich erneut an die Mobiliar – dieses Mal schriftlich. Kurz darauf meldete sich die Versicherung bei ihr mit der Mitteilung, der Schaden werde nun wohl doch übernommen, da es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um einen Raubüberfall gehandelt habe.

Unterschied zwischen Diebstahl und Raubüberfall

In Fällen wie jenem von Silvia Niederhauser wird zwischen Diebstahl und Raubüberfall unterschieden. Ein Diebstahl ist das Aneignen einer fremden Sache. Das Opfer merkt meist erst später, dass es bestohlen worden ist – etwa beim Taschendiebstahl. In solchen Fällen ist Bargeld so gut wie nie versichert.

Anders beim Raubüberfall (auch Beraubung), bei welchem immer Gewalt im Spiel ist. «Und zwar auch verbale Gewalt beziehungsweise das Androhen von Gewalt», sagt Marco Liechti von der Kriminalprävention des Kantons Basel-Stadt. Und in solchen Fällen sind eben auch Geldwerte in bar versichert.

Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher von der Fairsicherungsberatung erklärt: «Es ist eine Beweisfrage: Ohne die Unterscheidung zwischen Diebstahl und Raubüberfall könnte jeder zu seiner Versicherung gehen und behaupten, er sei bestohlen worden.»

Der Polizeirapport soll Klärung schaffen

«Espresso», das Konsumentenmagazin von Radio SRF 1 fragt bei der Versicherung nach: Warum wurde Silvia Niederhausers Fall erst beim zweiten Mal als Raubüberfall beurteilt? Mobiliar-Mediensprecherin Tanja Roth: «Bei der ersten, telefonischen Kontaktaufnahme der Kundin tönte es nach Trickdiebstahl. Die Kundin meldete den Schaden dann noch schriftlich und in dieser Schilderung tönte es etwas anders.»

Eine Rolle spiele dabei die subjektiv empfundene Bedrohung. Will heissen: Fühlt sich ein Opfer auch schon durch lautes Anschreien oder Bedrängen bedroht, kann dies als Gewalt gewertet werden. Die Beweislast liegt allerdings beim Versicherten. Er muss der Versicherung nachweisen können, dass er sich in der konkreten Situation bedroht gefühlt hat.

Im Fall von Silvia Niederhauser soll der Polizeirapport diesen Nachweis bringen. Die Versicherung hat nun bei der zuständigen Polizei den entsprechenden Rapport verlangt. «Hat unsere Kundin der Polizei das Gleiche gesagt wie uns, stehen die Chancen gut, dass wir den Fall übernehmen.»

Gesundes Misstrauen

Auch mit der besten Vorbereitung können Sie nicht ganz ausschliessen, selbst Opfer eines Trick- oder Taschendiebstahls zu werden. Die Diebe handeln professionell: Oft merken es ihre Opfer erst später, dass das Portemonnaie oder das Handy nicht mehr in der Tasche ist.

Dennoch können Sie sich einige Vorsichtsmassnahmen einprägen. Grundsätzlich empfiehlt die Schweizerische Kriminalprävention ein «gesundes Misstrauen», denn die Tricks der Diebe sind vielfältig. Und ihr Ziel ist es eigentlich immer, Ihnen nahe zu kommen. Daher sollten Sie in folgenden Situationen besonders achtsam sein:

  • Jemand möchte Ihnen einen angeblichen Fleck auf der Kleidung wegmachen.
  • Jemand fragt Sie nach dem Weg und bedankt sich dann überschwänglich mit Handschütteln und Umarmen.
  • Sie werden von einem Unbekannten gebeten, Kleingeld zu wechseln.
  • Am Geldautomaten spricht ein Unbekannter auf Sie ein.

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