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Versicherungen Sanitas lässt Patienten warten

Versicherte ärgern sich, weil sie bis zu 8 Wochen auf die Rückvergütung der Arztrechnungen warten müssen. Sanitas weist die Vorwürfe zurück.

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Sanitas lässt Patienten warten
aus Espresso vom 19.02.2013. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 15 Sekunden.

Immer mehr Krankenkassen lassen sich sehr viel Zeit, bis sie die Arztrechnungen den Versicherten zurückzahlen. «Espresso»-Hörer ärgern sich über die Sanitas. Eine Häufung von Beschwerden hat auch der Ombudsman für Krankenversicherungen festgestellt.

Rund 3000 Franken betrug die Arztrechnung des «Espresso»-Hörers Heinz Sütterlin. Vor über einem Monat, Anfang Januar, schickte er den Beleg seiner Krankenkasse Sanitas.

 «Ich habe das Geld bis jetzt noch nicht erhalten. Ich musste auf das Sparkonto zurückgreifen, um dem Arzt die Rechnung zu bezahlen.» Er ärgert sich, er zahle die Prämien schliesslich immer rechtzeitig.

Ähnliche Erfahrungen mit der schleppenden Rückvergütung der Krankenkasse Sanitas hat auch «Espresso»-Hörerin Ursula Urech gemacht. «Früher hatte ich das Geld nach 3 Wochen, seit einem halben Jahr dauert es meist länger als 4 Wochen.»

Urech vermutet, dass die Sanitas zu wenig Personal habe, um die Rechnungen schnell zu verarbeiten.

Mit zusätzlichen Abklärungen dauert es länger

Bei der Sanitas weist man die Vorwürfe zurück. Wie der Sanitas-Mediensprecher Christian Kuhn gegenüber «Espresso» sagt, würden die meisten Rückerstattungen innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Man sei mit den Rückerstattungen auch nicht im Rückstand.

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Bei der Verarbeitung würden 60 Prozent der Rechnungen elektronisch kontrolliert und automatisch bezahlt. «Wenn zusätzliche Abklärungen gemacht werden müssen, kann es in Einzelfällen länger als 3 Wochen dauern.»

Nicht ein Problem der Branche

Allerdings hat auch Rudolf Luginbühl, der Ombudsman der Krankenversicherungen, festgestellt, dass sich Beschwerden über schleppende Rückvergütungen von Arztrechnungen allgemein häufen. «Es ist aber kein Problem der gesamten Branche, sondern nur von einzelnen Kassen.»

Eine gesetzliche Frist, in welcher die Krankenkassen das Geld zurückzahlen müssen, gibt es in der Grundversicherung nicht. Bei Zusatzsatzversicherungen gilt eine Frist von 4 Wochen.

Damit die Rückerstattung möglichst reibungslos über die Bühne geht, empfiehlt der Ombudsman immer alle Belege zu kopieren. «Es kommt vor, dass Belege untergehen, so kann der Versicherte sie nochmal nachreichen.»

Wer mit der Serviceleistung seiner Kasse nicht zufrieden sei, könne die Grundversicherung wechseln. Bei der Zusatzversicherung sei jedoch Vorsicht geboten. Am besten erkundige man sich im Kollegenkreis, wer mit dem Service seiner Krankenkasse zufrieden ist.

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