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Versicherungen Velo und Haftpflicht – die wichtigsten Fragen

Die Velovignette gibt es nicht mehr, neu ist die Haftpflichtversicherung für solche Schäden zuständig. Der «Kassensturz»-Expertenchat hat aber gezeigt: Bei vielen Velofahrerinnen und -fahrern bestehen grosse Unsicherheiten. «Kassensturz» hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Als Experten standen Stefan Thurnherr und Michael Gäumann vom VZ Vermögenszentrum zur Verfügung.

Frage 1: Dann bin ich also mit meiner Haushalt-Haftpflicht auch für das Velo versichert?

Antwort von Michael Gäumann:

Ja. Seit dem 01. Januar 2012 wurde die Deckung der Velovignette in die Privathaftpflicht-Versicherung integriert.

Frage 2: Ich fahre nur ab und zu mit dem Velo über Land. Brauche ich für diese gelegentlichen Veloausflüge wirklich eine Haftpflichtversicherung? Bisher hatte ich keine.

Antwort von Michael Gäumann:

Ja, ich würde Ihnen eine Haftpflicht-Versicherung sowieso empfehlen. Schäden, welche an dritten Personen und Sachen passieren können, sind teilweise sehr kostspielig. Und die Prämie für diese Deckung ist verhältnismässig gering.

Frage 3: Welche Alternative gibt es für das Fahrrad, wenn ich keine Privathaftpflicht-Versicherung habe?

Antwort von Michael Gäumann:

Keine. Mir ist keine einzelne Deckung fürs Fahrradfahren bekannt. Ich würde Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung empfehlen.

Frage 4: Sind Schäden mit dem Fahrrad im Ausland auch über die Haftpflicht-Versicherung abgedeckt?

Antwort Stefan Thurnherr:

Ja, die Privathaftpflicht-Versicherungen weisen in der Regel einen weltweiten Deckungsumfang auf.

Frage 5:  Ich habe ein Bike im Wert von 7999 Franken. Wie kann ich es nun korrekt versichern, damit ein allfälliger Schaden bezahlt wird?

Antwort von Stefan Thurnherr:

Die frühere Velovignette oder heute die Privathaftpflicht-Versicherung ist eine Versicherung für Schäden, die Sie fremden Personen oder Sachen zufügen und für die Sie nach Gesetz haften. Wenn Sie Ihr Bike gegen Diebstahl oder Beschädigung versichern möchten, dann brauchen Sie eine Hausratsversicherung.

Frage 6: Wer bezahlt, wenn ich keine Privathaftplicht-Versicherung habe, jedoch einen hohen Schadenfall mit dem Velo verursache?

Antwort von Stefan Thurnherr:

 Wenn Sie nach Gesetz für einen Schadenfall haften und keine Privathaftpflicht-Versicherung haben, so müssen Sie den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen. Wenn Sie das nicht können, dann springt der Nationale Garantiefonds ein. Dieser darf aber den Betrag von Ihnen zurückfordern.

Frage 7:

Als Lehrperson möchte ich mit meinen Schülern einen Veloausflug unternehmen. Wie kann ich sicherstellen, dass alle Teilnehmer versichert sind? Bin ich als Lehrperson dazu verpflichtet? Oder die Schule?

Antwort Stefan Thurnherr:

Jeder Velofahrer haftet für die von ihm verursachten Schäden selber. Als Lehrperson können Sie nicht für fehlenden Versicherungsschutz belangt werden. Verlangen Sie sicherheitshalber von den Schülern – respektive von ihren Eltern – eine schriftliche Bestätigung über den vorhandenen Schutz einer Privathaftpflicht-Versicherung. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für die Organisatoren von Vereinsausflügen.

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