Absurd: Vermieter verlangt Absagegebühr von 108 Franken
- Sonntag, 22. Februar 2015, 7:00 Uhr
Ein Mietinteressent aus St. Gallen bewirbt sich für eine Wohnung. Weil er den Mietvertrag nicht unterzeichnet, verlangt die Verwaltung eine happige Umtriebsentschädigung. Gemäss Experten ist diese Praxis nicht rechtens. Trotzdem ist sie unter Immobilienverwaltern weit verbreitet.

Absurd: Vermieter verlangt Absagegebühr von 108 Franken
6:38 min, aus Espresso vom 23.02.2015
Der Mietinteressent, der seinen Namen aus Angst vor Nachteilen bei der Wohnungssuche nicht nennen möchte, bewirbt sich im Raum St. Gallen für eine 2,5-Zimmerwohnung. Wie üblich schickt er dafür ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular mit seinen Personalien ein. Und er erhält den Zuschlag.
Als er den Vertrag schlussendlich doch nicht unterzeichnet, schickt die Immobilienverwaltung dem verdutzten Mietinteressenten eine happige Rechnung. Er soll eine Umtriebsentschädigung «für das Bearbeiten der Unterlagen und Erstellen der Mietverträge» bezahlen. Kostenpunkt: 108 Franken.
Umstrittene Praxis weit verbreitet
Recherchen des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 zeigen: Diese fragwürdige Praxis ist in der Branche weit verbreitet. Selbst renommierte und grosse Immoblienverwalter wie Wincasa oder Livit haben auf ihren Bewerbungsformularen fix eine Klausel für eine Umtriebsentschädigung aufgedruckt. Die Gebühr beträgt zwischen 100 und 200 Franken. Die Vermieter begründen die Massnahme mit Kosten, die ihnen für Absagen entstünden.
Keine rechtliche Grundlage
Eine Unsitte ohne rechtliche Grundlage – darüber sind sich die Mieterverbände einig. Das Thurgauer Obergericht hat in einem Entscheid vor mehr als 20 Jahren festgehalten, dass Vermieter keine Unkosten in Rechnung stellen dürfen, wenn man einen zugestellten Mietvertrag ablehnt.
Der Schweizerische Mieterverband rät Betroffenen, die Gebühr nicht zu bezahlen und sich bei der Verwaltung schriftlich zu wehren. Immerhin: Bei Wincasa scheint nach 20 Jahren nun endlich ein Umdenken stattzufinden. Seit Anfang Jahr verzichtet die Immobiliendienstleisterin auf die umstrittene Absagegebühr.
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24 Kommentare
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Als sozialbezüger ist man auch noch mit dem vorurteil behaftet "da könnte ja keine zahlung kommen".....obwohl diese ja vom kanton/Geminede geleistet wird! direktüberweisen, ist die lösung.Wollen aber nicht alle Gemeinden machen!
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Gibt es auch heute 2017 November noch immer! habe so was vor mir liegen.
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Benjamin Leuzinger (b.leuzinger), Zürich
Sonntag, 04.11.2018, 09:27Soweit kommt es noch, dass der Vermieter für Umtriebe eine Entschädigung bekommt und der Mieter seine Umtriebe mit den Verwaltungen selber bezahlen soll. Ich habe viele Wohnungen besichtigtet sobald sie ausgeschrieben waren, welche bei Nachfrage schon wieder vermietet waren. Dies passierte mir mehrmals. Oder man hat mir zugesagt, ich bekomme sie und dann nichts mehr gehört. Oder nach der Anmeldung plötzlich 2 Jahre Mindestmietmietdauer wollten....Jaja, die Vermieter....habe nun meine Meinung.