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Wohnen Immobilien-Reservation: Erst prüfen, dann zahlen

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ab Plan kauft, muss fast immer eine Reservationsgebühr bezahlen. Was aber, wenn man von der Reservation zurücktreten will? Ist das Geld verloren? «Espresso» sagt, was es zu beachten gilt.

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Immobilien-Reservation: Erst prüfen, dann zahlen
aus Espresso vom 20.06.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 16 Sekunden.

Ein «Espresso»-Hörer unterzeichnete Anfang Juli 2012 eine Reservationsvereinbarung mit einem Immobilienmakler. Er wollte im Kanton Aargau für 850 000 Franken eine 5.5-Zimmer-Wohnung in einer geplanten Überbauung kaufen. Dafür zahlte er dem Makler 30 000 Franken als Reservationsgebühr. Als der Immobilienhändler nach sieben Monaten immer noch keine Baubewilligung hatte, trat der «Espresso»-Hörer vom Reservationsvertrag zurück. Der Immobilienmakler behält nun aber für seine Aufwendungen 5 000 Franken zurück. Darf er das?

Vorverträge sind nicht rechtsgültig

Zuerst einmal muss man wissen, dass bei Grundstück-Geschäften gemäss Gesetz eine öffentliche Beurkundung vom Notar nötig ist, damit solche Verträge rechtsgültig sind. Bei Reservationsverträgen wird darauf in den meisten Fällen verzichtet. «Ein solcher Vertrag hat somit nur einen moralischen Charakter, welchen man allerdings nicht unterschätzen darf», sagt Herbert Stoop, Präsident der Maklerkammer des Schweizerischen Verbandes für Immobilienwirtschaft (Svit).

Auch wenn der Vertrag ungültig ist, sei es jedoch schwierig sein Geld zurückzufordern, sagt Thomas Oberle, Jurist beim Schweizer Hauseigentümerverband (HEV): «Wenn der Verkäufer nur einen Teil oder gar nichts vom Reservationsbetrag zurückzahlt, muss der Käufer sein Geld vor Gericht erstreiten. Das kostet Geld und Nerven.»

Wichtig sei darum, nur mit einem seriösen Makler einen Reservationsvertrag abzuschliessen, sagt Oberle. «Ich hatte einmal einen Fall, bei dem ein Makler Wohnungen auf einem Grundstück verkaufen wollte, das ihm gar nicht gehörte.» Nie sollte man sich unter Druck setzen lassen, warnt Herbert Stoop von der Maklerkammer: «Wenn man nicht genügend Zeit erhält, über den Geschäftspartner und das geplante Objekt die nötigen Informationen einzuholen, sollte man die Hände davon lassen.»

So gibt es bei Reservationsverträgen keine bösen Überraschungen:

  • Zuerst sollte man sich im Internet über den Immobilienmakler informieren. Hat er einen Firmensitz in der Schweiz oder gibt es nur eine Internet-Seite ohne Kontaktangaben?
  • Gibt es Personen, die schon Erfahrungen mit der Firma gemacht haben? Dazu Immobilien-Foren durchsuchen.
  • Gehört dem Makler das entsprechende Grundstück? Das kann man beim Grundbuchamt nachfragen.
  • Überprüfen, ob er Mitglied beim Schweizerischen Verband für Immobilienwirtschaft Svit ist. www.svit.ch
  • Referenzen verlangen und diese auch überprüfen.
  • Betreibungsauszug der Maklerfirma verlangen. Eventuell bei der Bank nachfragen, ob die Firma bekannt ist.
  • Den Reservationsvertrag genau durchlesen.
  • Die Modalitäten für einen Vertragsrücktritt vorher klären.
  • Die Reservationszahlung von einem seriösen Makler treuhänderisch verwalten lassen oder bei einer Bank ein Sperrkonto eröffnen.

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