Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Wohnen Referenzzinssatz sinkt nicht

Die Mieten orientieren sich am Referenzzinssatz. Geht dieser runter, sollten auch die Mieten sinken. Dafür müssen Mieter aber meist aktiv werden. Das lohnt sich meistens. «Espresso» sagt, was Mieter wissen müssen - selbst wenn der Referenzzinssatz nicht sinkt.

Audio
Referenzzinssatz für Mieten sinkt heute nicht
aus Espresso vom 03.06.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 2 Sekunden.

Der Referenzzinssatz ist so tief wie nie. Seit einem Jahr liegt er bei 2.25 Prozent. Gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf SRF 1 sagt Cipriano Alvarez, dass er heute nicht weiter sinkt. «Dafür hat es knapp nicht gereicht».

Der Durchschnitt aller vergebenen Hypothekarzinssätze liege aktuell bei 2.14 Prozent. «Kaufmännisch gerundet ergibt das noch immer 2.25 Prozent für den Hypothekarzinssatz», so Alvarez. Für September erwartet er allerdings eine Senkung. Den eigenen Mietvertrag kontrollieren lohnt sich aber gleichwohl schon jetzt.

100 Franken pro Monat sparen

Wer beispielsweise seit zwei Jahren eine Wohnungsmiete von 1500 Franken bezahlt und nie von einer Mietzinssenkung profitiert hat, kann aktuell mit einer Reduktion von knapp 100 Franken rechnen.

«Um herauszufinden, ob man einen Senkungsanspruch hat, ist relativ einfach herauszufinden», sagt die Präsidentin des Deutschschweizer Mieterinnen- und Mieterverband, Anita Thanei.

«Wenn auf dem Mietvertrag oder auf der letzten Mietzinssenkung ein höherer Referenzzinssatz angegeben ist, als er aktuell gilt, hat man Anrecht auf eine Mietzinsreduktion». Ein Viertelpunkt Unterschied entspricht in etwa drei Prozent Mietzins-Unterschied.

Mietzinssenkung einfordern

Mit einem eingeschriebenen Schreiben an den Vermieter kann man eine Mietzinsreduktion beantragen. «Wenn ein berechtigter Antrag auf Mietzinssenkung vorliegt, erwarten wir schon auch, dass die Hauseigentümer die Mieter als Kunden behandeln und dem Antrag entsprechen», sagt sogar Ansgar Gmür, Präsident vom Hauseigentümerverband.

Wenn allerdings wertvermehrende Investitionen getätigt worden seien oder nicht orts- und marktübliche Zinsen verlangt würden, dann müsse die Miete nicht gesenkt werden, meint Gmür.

Schlichtungsstellen bestätigen Senkungs-Anträge

Wenn der Referenzzinssatz sinkt, lohnt sich ein Antrag auf Mietzinsreduktion. Dass die Erfahrung des Mieterinnen- und Mieterverbands. Lehnt der Vermieter eine Reduktion der Miete ab oder antwortet er einfach nicht auf das Begehren, kann der Mieter vor die Schlichtungsstelle.

 Im letzten Jahr behandelte die Stelle gut 2000 Fälle im Zusammenhang mit Mietzinsreduktions-Anträgen. In knapp 90 Prozent der Fälle wurde eine Einigung erzielt. «Da kann man davon ausgehen, dass auch in den meisten Fällen eine Mietzinssenkung durchgesetzt werden konnte», sagt Cipriano Alvarez. «Ansonsten wäre wohl keine Einigung zu Stande gekommen».

Das Bundesamt für Wohnungswesen gibt vierteljährlich den Referenzzinssatz bekannt. Seit 2008 gilt dieser Wert als Referenz für Wohnungsmieten. Er basiert auf dem Durchschnitt aller in der Schweiz vergebenen Hypothekarzinssätze.

Meistgelesene Artikel